95% der Kinder, die nach Österreich kommen, verschwinden.

Damit steht Österreich europaweit an zweiter Stelle, wie der Standard hier berichtet.

95% der Kinder, die nach Österreich kommen und einen Asylantrag stellen, verschwinden – und daran ist Österreich schuld.

Das BFA, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, ist schuld. Denn sie bearbeiten die Asylanträge dieser Minderjährigen, die besonders schutzwürdig sind, häufig so lange nicht, bis diese Kinder volljährig geworden sind – und erstellt erst bei der Volljährigkeit einen Bescheid.

Die Bundesländer sind schuld, die jahrelang die Obsorge dieser Kinder nicht übernehmen möchten.

Die Jugendämter sind schuld, die systematisch überlastet sind.

Und zu guter Letzt ist auch das BVwG schuld, das schlussendlich über die rechtswidrigen Bescheide des BFA entscheiden sollte – denn viele Richter:innen nehmen den einfachsten Weg:

Den Kindern, die vor Verfolgung, Trauma und Folter geflohen sind und unfassbare Gewalt erlebt haben, wird ihre Glaubwürdigkeit vor Ort abgesprochen. So ist das auch jüngst in einem Fall geschehen, den wir vor dem BVWG in Wien beim Richter Windhager vertreten haben. 

Zu traumatisiert, um wahr zu sein?

Unser Klient stammt ursprünglich aus Kamerun und ist als Minderjähriger gemeinsam mit seiner Schwester vor religiöser Verfolgung nach Österreich geflohen. Die Schwester ist auf der Flucht ertrunken. Unser Klient kommt schließlich traumatisiert in Österreich an und stellt einen Asylantrag.

Das Bundesamt entscheidet hier knapp nach seinem 18. Geburtstag erstinstanzlich negativ – ohne sein Vorbringen näher zu prüfen. Wir vertreten den Klienten vor Gericht bei der Beschwerdeverhandlung bei Richter Windhager.
Dem ist aber die gesamte Geschichte zu wild. Er möchte das alles nicht glauben – unser Klient würde angeblich übertreiben: Er gilt als unglaubwürdig.

Wer kann denn auch so viel Horror in einem so jungen Leben erlebt haben?

Urteil: Unglaubwürdig.

Auch wenn sich die Erzählungen unseres Klienten bei Richter Windhager mit den Erzählungen von vielen anderen Geflüchteten decken.

Auch wenn sich in seinen und in den Erzählungen vieler weiterer Menschen keine Lügen, sondern der Horror der Realität spiegeln. Auch wenn sie sich mit den Länderberichten decken. Auch wenn sie sich mit Zeitungsartikeln decken.

Statt eine inhaltliche Entscheidung zu treffen und die Hintergründe der Verfolgung und der erlebten Gewalt auf der Flucht und der Traumatisierung zu ergründen, machen es sich die Richterinnen und Richter in Österreich manchmal gerne die Sache leicht.

Denn: Was nicht sein darf, kann nicht sein.

Und wenn es nicht sein kann, dann sind unsere Klient:innen schnell abgestempelt: Unglaubwürdig. Was für ein einfacher Trick, sich nicht auf die Finger schauen zu lassen und keine inhaltliche Arbeit leisten zu müssen.

Sollte sich der Eindruck von Richter Windhager in seinem – in diesem Fall noch ausständigen – Erkenntnis niederschlagen, werden wir das bekämpfen.

Wir werden in Kooperation mit einem Anwalt Revision einlegen und diesen Fall bis zum Schluss verfolgen. 

Auch hier stehen Schutzsuchende und Rechtsuchende vor einer großen Hürde: der österreichischen Klassenjustiz.

Während das BFA jederzeit von Amts wegen Revisionen einbringen kann und damit Richter:innen unter Druck setzt, sind diese für unsere Klient:innen jedoch anwaltspflichtig.
Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass Richter:innen im Zweifelsfall lieber negativ entscheiden, um einer Amtsrevision zu entgehen. Wohlwissend, dass die Schutzsuchenden selbst, das Geld für dieses Rechtsmittel in den allermeisten Fällen nicht haben.

Wir kooperieren daher bereits seit 2022 mit Anwält:innen, die in ausgewählten Fällen für uns Revision einlegen und übernehmen dabei (teilweise oder ganz) die Kosten für unsere Klient:innen. 

Es ist aber notwendig, unseren Revisionstopf auszuweiten, um die Judikatur in Österreich anhand exemplarischer Fälle nachhaltig zu verbessern und solange wir nicht ebenso wie das BFA das Recht haben, ordentliche Revisionen einzulegen, brauchen wir eure Hilfe!

Unterstütze uns beim Aufbau eines Revisionsfonds mit deiner Spende!

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