Adresse
Sibeliusstraße 5/1/R01
1100 Wien
Emailadresse
office@asyl-in-not.org
rechtsberatung@asyl-in-not.org
Telefon Nr.
+43 1 408 42 10
Offene Beratung
Montag
9 – 12 Uhr
Offene Beratung jeden Montag von 9 bis 12 Uhr
Unsere offene Rechtsberatung findet ab jetzt jeden Montag
in der Schüttaustraße 1, 1220 Wien (im Straßenlokal Werkl im Goethehof) statt, wo wir die Unterlagen unserer Klient:innen sichten und sie ausführlich zu ihrem Verfahren beraten.
Sibeliusstraße 5/1/R01
1100 Wien
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Montag
9 – 12 Uhr
Unter der Woche vergeben wir Termine für Vorbereitungen auf Einvernahmen und Verhandlungen, verfassen Schriftsätze, vertreten Klient:innen vor Behörden und publizieren laufend neue Entwicklungen aus dem Asylrechtsbereich.
Gewalt ist immer politisch, egal ob sie von Männern gegen Frauen ausgeübt wird oder von Behörden.
Gewalt greift immer in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein. Gemeinsam können wir Gefahren einschätzen, dich aufenthaltsrechtlich beraten und dir eine Erste Orientierung für ein Leben nach der Gewalt bieten.
Wie ist deine aktuelle Situation?
Teile uns in Eckpunkten deine Situation mit und wir vereinbaren einen Beratungsgespräch mit dir.
U-Bahn:
Nimm die U1 und steige bei der Station Kaisermühlen VIC aus.
Weiter mit dem Bus:
Steige in den Bus 92A oder 92B Richtung Donaustadt. Fahre bis zur Station Schüttaustraße (ca. 4 Minuten). Von dort sind es nur noch wenige Meter zu Fuß zum Werkl im Goethehof in der Schüttaustraße
Alternativ zu Fuß (ca. 10 Minuten):
Verlasse die U1 Station Kaisermühlen VIC und gehe Richtung Schüttaustraße.
Überquere die Wagramer Straße und folge der Schüttaustraße geradeaus bis zur Hausnummer 1.
Fahre über die Wagramer Straße Richtung Süden. Biege rechts in die Schüttaustraße ein. Parkplätze sind begrenzt, daher empfiehlt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Asyl in Not bietet Rechtsberatung und Vertretung im Asylverfahren. Wir vertreten bis in die zweite Instanz, das heißt beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und vor dem Bundesverwaltungsgericht.
In Österreich ist die dritte Instanz anwaltspflichtig.
Wenn du einen negativen Bescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erhalten hast, hast du in der Regel 4 Wochen Beschwerdefrist.
Achtung: Bei Folgeanträgen und Dublin-Verfahren gibt es nur 2 Wochen Beschwerdefrist.
Die Frist beginnt mit dem Zustelldatum, nicht mit dem Tag, an dem der Bescheid abgeholt wurde!
Je früher du dich bei uns meldest, desto eher können wir dich unterstützen!
Wenn du bereits zwei rechtskräftig negative Entscheidungen hast, können wir kein Rechtsmittel mehr einlegen.
Aber komm mit all deinen Unterlagen zu uns in die Beratung und wir besprechen deine Situation.
Das kann man leider nicht genau sagen, aber fest steht, dass sich vor allem in den letzten Jahren die Verfahrensdauer extrem verlängert hat.
Die Beratung bei Asyl in Not ist kostenlos.
Wenn du von uns vertreten wirst, bereiten wir dich auf die bevorstehende Verhandlung vor.
Oft kommt es vor, dass Beamte und Richter:innen rassistische Äußerungen tätigen.
Es ist wichtig, das genau zu protokollieren, wenn es passiert, um das gut beweisen zu können.
Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an uns wenden.
Deinen Asylantrag kannst du in Österreich bei jeder Polizeidienststelle oder auch an den Grenzen vor jedem Beamten mündlich stellen. Es reicht “Asyl” zu sagen, damit dein Antrag bearbeitet werden kann.
Du hast die Schnauze voll von rassistischen Schikanen und bürgerlicher Medienarbeit?
Du willst mitanpacken, um umfassenden Schutz vor Abschiebungen und Behördenrepresson aufzubauen?
Du willst die Täter:innen offenlegen?
Melde dich bei Interesse bei uns und werde aktiv!
Wir suchen immer angagierte Menschen die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.