Liebe Freundinnen und Freunde von Asyl in Not!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die schlechte Nachricht zuerst: Das Bundesministerium für Inneres hat uns mitgeteilt, dass wir in diesem Jahr keine Subvention erhalten. Und zwar, weil das Ministerium heuer so hohe Beiträge zur Kofinanzierung von Projekten des Europäischen Flüchtlingsfonds leisten müsse, unter denen vor allem die Clearingstellen zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge sehr kostspielig seien. Aus diesem Grunde gibt es für Asyl in Not kein Geld.

Nun, die Förderung, den wir erhielten, war ohnedies nicht mehr hoch. Sie entsprach unseren Beziehungen zu den jeweiligen Ministern, deren Amtszeiten wir überlebten:

Löschnak der Unselige hatte Ende 1994 alle Zahlungen an uns eingestellt. Caspar Einem zahlte 1996 wieder einen Jahresbeitrag von 500.000.- Schilling. Unter Schlögl schrumpfte dieser Betrag auf 250.000.-, unter Strasser auf 200.000.- Schilling; und jetzt eben wieder auf Null. Wir werden auch das überstehen.

Asyl in Not hatte übrigens für dieses Jahr auch einen Subventionsantrag an den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) zur Finanzierung unseres Rechtsberaterteams gestellt. Auch diesen Antrag lehnte das Innenministerium (das seit diesem Jahr leider auch die EFF-Gelder verwaltet) ab. Mit der offiziellen Begründung: Es hätte zu viele Bewerbungen gegeben. Inoffiziell hörten wir: Rechtsberatung sei überhaupt nicht erwünscht. Sie dient nämlich dem Neuzuzug, und nicht der vielgerühmten “Integration”.

Asyl in Not setzt seine Arbeit unbeirrbar fort. Wir haben schon schlimmere Krisen überstanden. Es fehlen uns 200.000.- Schilling in unserem Jahresbudget (von insgesamt rund 2 Millionen). Wir hoffen, diesen Betrag auch mit Ihrer Hilfe zu ersetzen.

Es ist uns schon in den vergangenen Jahren gelungen, die Finanzierung unserer Organisation auf großteils private Grundlagen (Spendensammlungen, Benefizveranstaltungen) zu stellen.

Bitte merken Sie vor: Unser Flüchtlingsfest ist heuer nicht im WUK, sondern in der Arena, und zwar am Samstag, dem 8. September. Es ist zugleich das Abschlussfest der Visionale, einer gesamtösterreichischen Messe von NGOs.

Seit 1995 rufen Österreichs prominenteste Kabarettisten (Düringer, Gunkl, Vitasek, Schmidinger, um nur einige Namen zu nennen) allabendlich ihr Publikum auf, für Asyl in Not zu spenden.

Auch findet seit 1996 alljährlich unter der Schirmherrschaft des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge eine Kunstauktion zugunsten von Asyl in Not statt – heuer am 15. November in der Sezession.

Und wir freuen uns über eine zwar noch kleine, aber wachsende Spenderdatei. Allen, die uns bisher unterstützten, danken wir sehr.

Unser Spendenkonto: Bank Austria, Kontonummer 698 035 557.

Die Hauptsäule unserer Arbeit ist und bleibt die (im Innenministerium so ungeliebte und als “nicht förderbar” eingestufte) rechtliche Beratung und Vertretung von Asylwerberinnen und Asylwerbern. Dazu einige Zahlen:

In ganz Österreich erhielten im Jahre 2000 nur 384 Flüchtlinge Asyl. Plus 618 EhepartnerInnen und Kinder, auf die das Asyl der Hauptantragsteller erstreckt werden muß. Also zusammen: 1002. Bei 20.514 Erledigungen in der gleichen Zeit!

42 der 384 im Jahre 2000 anerkannten Flüchtlinge waren Klienten von Asyl in Not, also mehr als 10 Prozent; plus 26 Familienangehörige. Darauf sind wir stolz.

Zur Halbzeit 2001 stehen wir bei 19 von unserem Team positiv abgeschlossenen Verfahren (davon 3 in erster Instanz beim Bundesasylamt, 16 in zweiter Instanz beim Unabhängigen Bundesasylsenat).

Österreichweit sind es (Stichtag 31.5.; aktuellere Zahlen gibt es noch nicht) 140 positive Bescheide, davon 68 in erster, 72 in zweiter Instanz beim UBAS (dort liegen wir also mit unseren 16 Fällen immerhin bei rund 20 Prozent !).

Jeder einzelne dieser (oft hart erkämpften) Erfolge beruht auf der präzisen, kompetenten Arbeit unseres Rechtsberaterteams.

So weit das Gute und Schöne; aber was ist mit den vielen anderen? 140 positive Bescheide, mit den Angehörigen auch nur 422 – bei 12.163 “Erledigungen” in der gleichen Zeit ! Davon 1589 negativ. Über 5000 Verfahren wurden eingestellt, weil die Flüchtlinge das Vertrauen in den österreichischen “Rechtsstaat” verloren und weiterzogen.

Das Schändlichste kommt erst: 4229 Asylanträge wurden als “gegenstandslos abgelegt”. Dabei handelt es sich fast durchwegs um Flüchtlinge aus Afghanistan, die im Iran oder in Pakistan gestrandet waren. Sie versuchten, bei den österreichischen Botschaften in Teheran und Islamabad Asylanträge zu stellen.

Die Anträge wurden zwar, wie wir hören, nach Österreich weitergeleitet. Aber das Bundesasylamt entschied, die Asylgewährung sei “nicht wahrscheinlich”. Das bedeutet: Es wird kein Einreisevisum erteilt! Die Asylanträge sind “gegenstandslos”. Dagegen gibt es keine Berufung, kein Rechtsmittel. So will es das geltende Gesetz.

Über viertausend schutzsuchende Menschen, auf der Flucht vor dem Terror der Taliban, finden keinen Zugang zum Asylverfahren Es ist ein unglaublicher Skandal, eine Verhöhnung des Rechtsstaates.

Herr Taucher, der Leiter des Bundesasylamtes, hat für diese Entscheidung seiner Behörde eine hübsche Begründung zur Hand: Der Iran sei ein sicheres Drittland! Und das, obwohl es im Iran kein rechtsstaatliches Asylverfahren gibt. Die afghanischen Flüchtlinge im Iran leben in ständiger, wohlbegründeter Angst vor der Abschiebung in den Tod.

Die Menschen, denen Österreich den legalen Weg in die Freiheit verwehrt, werden auf andere Weise nach Europa kommen. Herr Taucher arbeitet mit seiner Entscheidung einmal mehr den Schleppern zu.

Und das ist die Moral von der Geschichte, einmal mehr sei es gesagt: Um Menschen vor dem Tod zu retten, brauchen wir mehr und bessere und billigere Schlepper.

Sind die Flüchtlinge erst hier im Land, nehmen wir uns ihrer an. Dann stehen sie unter unserem Schutz. Dann schützt sie auch die Öffentlichkeit, in der wir die Verfahren führen.

Allen unseren Freundinnen und Freunden wünschen wir einen schönen, erholsamen Sommer – und frische Kraft für einen heißen Herbst. Österreich muß wieder Asylland werden. Wir leisten Widerstand.

Michael Genner, Asyl in Not

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