Wenn die Behörden mit Terrorregimen kollaborieren…

Das geschieht in Österreich leider jeden Tag. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verweigert kurdischen Asylwerbern ihr Recht auf Asyl.

Mit der Begründung: Ja, verfolgt würden sie zwar schon in der Türkei, aber sie wären ja Anhänger einer Terrororganisation… Asylausschlußgrund!
 
Dabei handelt es sich in einem von mir vertretenen Fall um einen Kurden aus der Türkei, der in Syrien in den kurdischen Streitkräften gegen den Islamischen Staat gekämpft hat. Er hat, wohlgemerkt, auch für unsere Freiheit, für unseren Schutz gekämpft.
 
Seine Organisation, die YPG, so das BFA, steht nicht auf der EU-Terrorliste, und das sei, so das BFA, auch für Österreich verbindlich. Ja aber! Die Türkei betrachte die YPG ja trotzdem als terroristische Organisation. Also: negativ!
 
Warum arbeiten österreichische Behörden so unverschämt mit Erdogan zusammen? Weil es viele Querverbindungen gibt. Weil in Österreich eine reaktionäre muslimische Mittelschicht entstanden ist, der es gelang, zivilgesellschaftliche Strukturen zu unterwandern.
 
Die widerlichen Kriegs-„Spiele“, zu denen Kinder gezwungen wurden, sind nur die Spitze des Eisbergs. Für unsere kurdischen MitbürgerInnen sind die Hetz- und Spitzelwerke im türkischen Dienst eine permanente Gefahr.
 
Ihnen gilt es entgegenzutreten, ebenso wie der  Kollaboration der Asylbehörden mit den afghanischen Taliban.
 
Die afghanische Gemeinschaft in Österreich lebt in permanenter Angst. Denn es werden fortwährend Flüchtlinge nach Kabul deportiert, auf den Kriegsschauplatz. Unter ihnen Menschen, die durch ihre politischen Aktivitäten ins Visier der islamischen Faschisten geraten sind. So ein junger Journalist, den ich vertrete, dem das BFA zumutet, im terrorgeschüttelten Kabul zu überleben.
 
Das ist Österreich, im Jahr 1 des türkis-blauen Regimes. Aber dagegen wächst der Widerstand. Viele tausende Menschen, die den Geist von 2015 hochhalten, sind zum Kampf bereit.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
4.6.2018
 
Der Artikel erschien erstmals im „Augustin“, Nr. 460, 23.5.-5.6.2018. in der Kolumne “Geht’s mich was an”.
 
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