Erfolg unserer Rechtsvertretung:

Keine Abschiebung nach Ungarn – „weiße Karte“ für Flüchtling aus Afghanistan


Wir berichteten am 22. Oktober 2015 über das Schicksal eines jungen Afghanen, der bei seinem Bruder in Salzburg lebt, schwer traumatisiert ist und einen Selbstmordversuch hinter sich hat, weil Österreich ihn nach Ungarn abschieben wollte, wo ihm Schreckliches widerfahren war:
 
https://asyl-in-not.org/php/aus_angst_vor_der_dublinabschiebung_nach_ungarn,20880,38676.html
 
Ich habe seine Vertretung übernommen und eine ausführliche Stellungnahme geschrieben und genau begründet, warum Ungarn kein sicherer Dublinstaat ist. Und ich habe den Fall auf unserer Homepage veröffentlicht. Diese Kombination von rechtlicher Hilfe und politischer Intervention hat sich schon immer bewährt.
 
Vor kurzem erhielten wir nun einen eingeschriebenen Brief vom BFA. Darin lag die „weiße Karte“ für unseren Mandanten: Er ist zum Asylverfahren in Österreich zugelassen! Dies, obwohl die Sechsmonatsfrist der Dublin-VO noch gar nicht abgelaufen  war.
 
Das ist ein schöner Erfolg, ein Rückzieher der Behörde, aber es bedeutet noch nicht, daß Ungarn generell nicht mehr als sicherer Dublinstaat angesehen wird. Andere Verfahren sind noch anhängig. Umso wichtiger ist daher nach wie vor die parteiische Rechtsvertretung durch Asyl in Not!
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
29. Februar 2016

 
www.asyl-in-not.org
 
Recht spenden ist von der Steuer absetzbar:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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