Eine junge Afghanin flüchtete Anfang 2016 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrer minderjährigen Schwester aus Afghanistan – genauer: aus der Provinz Helmand, einer Grenzregion zu Pakistan, welche seit Jahren unter der alleinigen Kontrolle der Taliban steht und in welcher neuerdings auch der IS mehrere Stützpunkte hat. Ihr Vater wurde bereits vor Jahren getötet, ihr Bruder ist verschollen.


Über drei Jahre lang waren sie ständigen Belästigungen ausgesetzt; ihre Mutter wurde gezwungen, an die Kämpfer der Taliban Lebensmittel abzugeben und für diese zu kochen, während sich die Töchter versteckt hielten. Als die Klientin eines Tages doch entdeckt wurde, wurde sie von zwei Kämpfern der Taliban vergewaltigt. Nach diesem Vorfall entschloss sich die Familie, die gefährliche Flucht auf sich zu nehmen und schaffte es schließlich bis nach Europa.
 
Sie leidet bis heute an den psychischen Folgen dieser Erlebnisse; die Gespräche, die eine unserer Rechtsberaterinnen mit ihr führte, mussten mehrmals unterbrochen werden, wenn sie in Tränen ausbrach und nicht mehr weiterreden konnte. Im Rahmen ihrer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erzählte sie trotz allem ihre Geschichte so detailreich, dass man sie eigentlich lieber nicht lesen möchte. Die Referentin sowie die Dolmetscherin trösteten sie mehrmals und teilten ihr mit, wie leid es ihnen tut, was ihr zugestoßen ist.
 
Kurz nach der Einvernahme brachte unsere Rechtsberaterin eine Stellungnahme für sie ein, in welcher auf die prekäre Situation alleinstehender Frauen – speziell solcher, die sich dem traditionellen Frauenbild nicht unterwerfen und ein selbstbestimmtes Leben führen wollen – in Afghanistan hingewiesen und dies mit entsprechenden Länderberichten untermauert wurde.
 
Etwa zwei Monate später erhält sie einen Bescheid: sie bekommt subsidiären Schutz, befristet auf ein Jahr. Asyl bekommt sie nicht, da ihre Geschichte nicht geglaubt wird. Das wird von der Referentin unter anderem folgendermaßen begründet:
 
„Auf Nachfrage über konkrete Details der Vergewaltigung haben Sie emotionslos eine völlig unkonkrete Zusammenfassung vorgetragen. […]“
 
Daß Emotionslosigkeit ein typisches Symptom der Traumatisierung durch ein schreckliches Erlebnis sein kann, gehört zu den notorischen Tatsachen, deren Kenntnis selbst dem BFA zugemutet werden kann. Siehe z.B. (u.v.a.m.):
 
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/emotionslos-posttraumatische-belastungsstoerung-90185344401.php
 
Aber weiter im Text:
 
„Ebenso wurden Sie gefragt, was Sie sofort nach der Vergewaltigung gemacht haben. Sie haben angegeben, dass Sie Ihre Kleidung verbrannt hätten. Sie wurden befragt, warum Sie sich nicht gleich danach gewaschen hätten. Dazu haben Sie angegeben, dass Sie zuerst Wasser hätten holen müssen und dieses erst erwärmen hätten müssen. Dazu muss angemerkt werden, dass alle Opfer nach einer Vergewaltigung einen dermaßen ausgeprägten Ekel und das Bedürfnis nach einer ausgiebigen Reinigung haben.“
 
Die Klientin kam mit diesem Bescheid erneut zu uns in Beratung, woraufhin unsere Rechtsberaterin eine Beschwerde verfassten. Als sie ihr erklärte, mit welcher Begründung ihr Asylantrag abgewiesen wurde, fing sie während des Gesprächs vor Unverständnis und Verzweiflung erneut an zu weinen.
 
Positiv ist: sie hat eine (wenn auch nur befristete) Form des Schutzes erhalten und wird – zumindest auf absehbare Zeit – nicht nach Afghanistan zurückkehren müssen. Die Art der Argumentation legt allerdings die Annahme nahe, dass hier krampfhaft versucht wird, mit allen Mitteln möglichst viele Asylanträge abzuweisen. Das ist nicht nur unfassbar belastend für die Betroffenen, sondern lässt auch massive Zweifel an der Funktionsweise der Behörden und somit der Einhaltung rechtsstaatlicher Garantien aufkommen.
 
Es drängt sich nämlich die Annahme auf, daß die (während der Befragung durchaus einfühlsame) Referentin zwar gerne Asyl gewährt hätte, daß sie aber eine Weisung von oben befolgen mußte, wenigstens teilweise negativ zu entscheiden. Und daß sie zur Begründung einfach irgendetwas hingeschrieben hat. Vielleicht hat ihr ja selbst vor der Rolle, die sie spielen mußte, gegraust.
 
Das erinnert an die frühen Neunzigerjahre, wo uns junge, noch nicht ganz vom Apparat verdorbene ReferentInnen entsetzt von einer informellen Weisung erzählten, die gelautet habe: „Macht’s es wia’s wollt’s, aber macht’s es negativ.“
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
07.11.2017

 
www.asyl-in-not.org
 
Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

Newsletter-Updates

Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Asyl in Not

Rechtsberatung

Wir ziehen um!

Unsere neue Adresse ist:

Werkl im Goethehof,
Schüttaustraße 1
1220 Wien

Unsere Beratung wird wie gewohnt jeden Montag zwischen 9 und 12 Uhr stattfinden.

Wir sind für euch da!

Komm in unser
Team!

Wir suchen immer angagierte Menschen die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.