Eine afghanische Familie, die ich vor zwei Wochen zur Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht begleitet hatte, hat nun Asyl erhalten.

Die Richterin wollte zuerst nur subsidiären Schutz geben, wegen des kleinen, in Österreich geborenen Kindes, dessen Gesundheitsversorgung in Kabul nicht gesichert wäre, aber nicht Asyl. Hat mir aber nicht genügt.

Ich habe daher meine ganze Überzeugungskraft eingesetzt… Und mit Erfolg: Die ganze Familie erhält Asyl, weil die Mutter nicht nach der konservativ-afghanischen Tradition lebt, sondern sich eine gegensätzliche Lebensführung angeeignet hat. Sie würde daher in Afghanistan sowohl wegen einer ihr unterstellten politischen Gesinnung als auch wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe (Frauen mit westlicher Lebenseinstellung) verfolgt werden.

Eine wichtige Grundsatzentscheidung. War zwar früher fast immer so, aber im letzten Jahr ist es immer restriktiver geworden. Vielleicht haben wir nun einen neuen Durchbruch geschafft.
BVwG, GZ: W217 2167176-1/7E

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not, 30. Juli 2018

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