Der Gefängniswärter
Das Innenministerium hält sich einen Verein, der als NGO ausgegeben wird und hohe Förderungen kassiert. Für Schubhaft-„Betreuung“, Rückkehrberatung, ja sogar „Rechtsberatung“: den „Verein Menschenrechte Österreich“. Dieser Verein ist es, der die Beschwerdefrist für Yasar versäumt hat und so beinahe mitschuldig geworden wäre an ihrer Abschiebung.
Siehe dazu übrigens die ausgezeichnete „Thema“-Sendung im ORF vom 20. Juni, die noch die ganze Woche auf TVthek angeschaut werden kann:
http://tvthek.orf.at/programs/1319-Thema/episodes/2542817-Thema
Der Geschäftsführer des besagten Vereins, Günter Ecker, hat es sich zum Ziel gesetzt, „Abschiebungen professionell durchzuführen“. So schaut das aus:
Mein tschetschenischer Klient V. unterschrieb in der Schubhaft am 7. Februar 2007 ein Formular mit dem Titel „Hilfe & Beratung“: „Ja, ich möchte mit einem Mitarbeiter des Vereins Menschenrechte Österreich sprechen!“ Am 6. März 2007 unterschrieb er einen Rechtsmittelverzicht. Er wurde abgeschoben. In die Slowakei, die Tschetschenen grundsätzlich keinen Schutz gewährt.
In einem Interview für die (von SOS Mitmensch herausgegebene) Zeitschrift „MO“ behauptet Ecker, Schubhäftlinge versuchten, sich „als besonders hilfsbedürftig darzustellen“, obwohl doch angeblich „ein Drittel bis zur Hälfte“ von ihnen ein „strafrechtliches Vorleben“ habe; sie nützten das „Kindchenschema“ aus, indem sie „sich klein und hilfsbedürftig machen“. Ecker zeigt unverblümt, wie sehr er sie verachtet. Und daß er ihnen kein Wort glaubt.
Eckers Aufgabe ist: die Leute müssen weg. Diesem Ziel widmet er sich mit vollem Engagement. Nicht nur, weil er vom Staat bezahlt wird. So zynisch redet nur einer, der es aus Überzeugung tut.
Schubhäftlinge im Hungerstreik sind „clevere Leute“, behauptet Ecker im selben Interview. Wenn sie freigelassen werden, weil sie haftunfähig sind, gelten sie (Ecker zufolge) als „role models“. Und wenn einer stirbt, wie der Inder Gagendeep Singh, kann Ecker nichts dafür: Der hungerstreikende Singh sei ja „nicht an etwas verstorben, was man mit freien Augen hätte sehen können“, sondern „an einem Herzinfarkt“…
Hungerstreik ist für viele verzweifelte Menschen, die in Österreich vergebens Schutz suchten, das letzte Mittel, um der Abschiebung in den Tod zu entgehen. „Clevere Leute“… Ich erinnere mich an einige meiner Klienten, die sich freihungern konnten und Asyl erhielten. Politische Flüchtlinge aus dem Iran, aus dem Kongo, aus Tschetschenien – ohne „strafrechtliches Vorleben“, wie Ecker vermeint.
Günter Ecker war einmal Vorstandsmitglied von SOS Mitmensch und Geschäftsführer eines Vereins mit ähnlichem Namen, der in Linz Schubhäftlinge betreute: „SOS Mitmensch Oberösterreich“. Manche hielten Ecker damals noch für einen Kollegen. Einige erkannten früher, andere später, wie es um ihn steht. Nur das Innenministerium hält ihm jetzt noch die Stange.
Anfangs kritisierte Ecker die Schubhaft, verkaufte aber geringfügige Verbesserungen als gewaltigen Erfolg. Die „offene“ Station: Häftlinge dürfen tagsüber aus der Zelle auf den Gang… Während Asyl in Not für die Abschaffung der Schubhaft kämpfte, griff uns Ecker öffentlich an.
1998 saßen zwei iranische Flüchtlinge in Salzburg in Schubhaft. Die Polizei übermittelte ihre Daten an die iranische Botschaft in Wien: Bitte um Ausstellung eines Heimreisezertifikats. Die Abschiebung der beiden hätte ihren Tod bedeutet.
Darüber informierte mich die Amnesty-Flüchtlingsgruppe Salzburg. Ich erstattete Anzeige gegen die Salzburger Polizeidirektion wegen versuchter Beihilfe zum Mord. Die Medien berichteten. Die Abschiebung wurde verhindert, die Flüchtlinge erhielten Asyl.
Meine Anzeige gegen die Polizei wurde „zurückgelegt“. Günter Ecker (der mit der Sache gar nichts zu tun hatte) schrieb einen Leserbrief an den „Standard“: er wundere sich über die „Geduld“ der Polizei, weil sie noch nicht gegen mich vorgegangen sei…
Daher war er dann bald nicht mehr im Vorstand von SOS Mitmensch. Er galt bei uns seither als Denunziant. Sein Linzer Verein mußte, um Verwechslungen zu vermeiden, den Namen ändern. Er hieß seither „SOS Menschenrechte“. Ecker grenzte sich selbst immer mehr aus.
Anfang 2001 mußte Ecker aus der von der Asylkoordination geleiteten Arbeitsgruppe „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ ausscheiden, da einige Mitglieder sich weigerten, an den Sitzungen teilzunehmen, sollte er weiterhin dabei sein. Niemand hatte mehr Vertrauen zu ihm.
Schließlich verzichtete auch „SOS Menschenrechte“ auf seine Mitarbeit. Ecker gründete sofort einen neuen Verein, wieder mit einem zum Verwechseln ähnlichen Namen („Verein Menschenrechte Österreich“), und erhielt Anfang 2003 vom damaligen Polizeiminister Strasser den Vertrag für die Schubhaftbetreuung nun auch in Wien.
Die bisherigen BetreuerInnen vom Schubhaftsozialdienst waren auf einmal ausgesperrt. Sie hatten nämlich – in Zusammenarbeit mit Asyl in Not – viele Flüchtlinge vor der Abschiebung bewahrt.
Ecker hat dann ein Gefängnis nach dem anderen seiner Schubhaft-„Betreuung“-Firma angeschlossen: Linz – Wien – Innsbruck – Eisenstadt. Und die Rückkehrberatung. Und dann noch das, was er „Rechtsberatung“ nennt. Heute leitet er einen staatsnahen Konzern, der alle Stadien des Asylverfahrens umfaßt – ein geschlossenes System, das keiner öffentlichen Kontrolle zugänglich ist:
Am Anfang erklärt man den Flüchtlingen (natürlich „ganz objektiv“…), dass sie ohnedies keine Chance haben. Dann verwahrt man sie im Gefängnis. Am Ende werden sie „professionell abgeschoben“. Ecker höchstpersönlich begleitet sie manchmal sogar. Vorausgesetzt, sie leben dann noch.
In Eckers Obhut verdurstete der Schubhäftling Yankuba aus Gambia in der Isolierzelle, der Maghrebiner Fethi verbrannte fast, der Inder Gagendeep ist verhungert, ein Afghane hat sich aufgehängt. Ihre Fälle wurden bekannt. Wer weiß, ob es alle sind?
Es sind öffentliche Gelder, europäische Gelder, die das Innenministerium dem Ecker-Konzern hineinschiebt. Eine Verhöhnung der EU, der Flüchtlinge und aller echten NGOs.
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Vorstandsmitglied von SOS Mitmensch
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not