Aufschiebende Wirkung zuerkannt!

Ein Zwischenerfolg unserer Rechtsvertretung:
Abschiebung traumatisierter Kinder und ihrer Mutter nach Bulgarien einstweilen gestoppt


Wir berichteten am 1. August 2016 über das Schicksal einer kurdischen Familie aus Syrien (Mutter und vier Kinder), die nach Bulgarien deportiert werden soll. Die Kinder waren in Bulgarien, von der Mutter getrennt, in einem Gefängnis für Erwachsene untergebracht und erst Tage später, völlig verstört, dehydriert und von Krätzmilben geplagt, freigelassen worden. Sie sind, mehreren Befunden zufolge, schwer traumatisiert.
 
Hier in Österreich wird die Familie vom Bruder der Mutter, einem österreichischen Staatsbürger, und anderen, durchwegs asylberechtigten Verwandten betreut. Die Kinder erhalten psychologische Hilfe. Im Burgenland, wo die Familie wohnt, haben sich zahlreiche österreichische UnterstützerInnen zusammen gefunden, um die Familie zu unterstützen. Frau Irmgard Seidler, die der Motor der Kampagne ist, gilt unser besonderer Dank.
 
Unsere Rechtsberaterin Franziska Perl hat gegen den skandalösen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Beschwerde erhoben und zugleich über Facebook und unseren Verteiler einen dringenden Appell an die Öffentlichkeit gerichtet. Der ORF („Wien heute“) und die Zeitschrift „News“ berichteten. Unsere Petition (siehe Link) wurde bisher von über 3000 Menschen unterzeichnet.
 
https://www.change.org/p/bundesverwaltungsbericht-wien-syrische-fl%C3%BCchtlings-mutter-mit-ihren-vier-kleinen-kindern-vor-abschiebung-retten?source_location=search_index&algorithm=promoted&grid_position=1
 
http://www.news.at/a/sicheres-trittland-gueluem-7518858
 
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG, Richter Dr. Ruso) unserer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das bedeutet, daß die Familie auf Dauer des Verfahrens nicht abgeschoben werden darf.
 
Es könne nämlich, so das BVwG, „ohne nähere Prüfung des Sachverhalts nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Abschiebung eine reale Gefahr der Verletzung von Bestimmungen der EMRK bedeuten würde“.
 
Diese Entscheidung ist ein Zwischenerfolg und läßt keine Prognose für den Ausgang des Verfahrens zu. Es gibt also noch keine Entwarnung; vielmehr rufen wir weiterhin dazu auf, die Petition zu unterzeichnen, aber auch persönliche Schreiben an die zuständigen Stellen (Bundesverwaltungsgericht, Innenminister, Bundeskanzler…) zu schicken.
 
Festgehalten sei, daß natürlich auch diese kurdisch-syrische Familie Anspruch auf gleichen Schutz wie die Familie aus Kobane hat, über die wir in der vorigen Aussendung (11.8.2016) berichteten, nämlich auf Asyl in Österreich.
 
Wir danken allen, die sich solidarisch erweisen, und werden weiter berichten. Wie schon öfters erwähnt, kommt der Rechtsberatung durch Asyl in Not angesichts der bevorstehenden abermaligen Gesetzesverschärfungen auch in Zukunft besondere Bedeutung zu.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
16. August 2016


Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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