Die Bundesregierung will allen Ernstes mit Verordnung feststellen, „daß die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind“. Der Entwurf zu dieser Verordnung soll nun vom Ministerrat in Begutachtung gegeben werden. Zur „Begründung“ dient die (noch längst nicht erreichte) Obergrenze für Asylanträge.

 
Die Folge wäre, daß Schutzsuchende an der Grenze ohne ordentliches Verfahren ins Nachbarland zurückgeschoben  würden, egal welche Zustände dort herrschen. Insbesondere im Falle von Abschiebungen nach Ungarn wären die Geflüchteten dort in Gefahr, sofort ins Gefängnis gesperrt, unmenschlich behandelt und nach Serbien weitergeschoben zu werden, wo sie ebenfalls keinen Schutz fänden.
 
Diese Verordnung wäre also ein weiterer Schlag gegen das Asylrecht und gegen das Menschenrecht auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung.
 
Sie wäre aber darüber hinaus ein Präzedenzfall zur Aushöhlung der demokratischen Verfassung. Denn die Feststellung, daß die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, ermöglicht in weiterer Konsequenz die Anwendung polizeistaatlicher Methoden gegen Flüchtlinge. Es ist die erste solche Notverordnung in der Zweiten Republik und erinnert an 1933; wir wissen nicht, was der Regierung in den nächsten Jahren noch einfällt. Heute sind es Flüchtlinge, morgen könnten es Streikende sein, übermorgen wir alle.
 
Asyl in Not und die Plattform für eine menschliche Asylpolitik appellieren daher an die demokratische Öffentlichkeit, diesen Anschlag zu verhindern.
 
Am Dienstag, 6. September, fand als erste Protestaktion ein  Flashmob vor dem Parlament statt, an dem über hundert Menschen teilnahmen. Weitere Aktionen werden folgen. Wir richten uns auf einen langen Kampf ein.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Sprecher der Plattform für eine menschliche Asylpolitik
7.
September 2016
 
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