UBAS: Verwahrlosung der Judikatur

Wie wird es erst im Asylgerichtshof sein?

Frau G. aus Tschetschenien ist schwer traumatisiert. Ihre Psychotherapeutin vom Verein ASPIS (Zentrum für Opfer von Gewalt, Universität Klagenfurt) schreibt in einer Stellungnahme an den Unabhängigen Bundesasylsenat:

            „Frau G. hat in Tschetschenien unvorstellbar Schreckliches gesehen und erlebt. Sie hat nahe Angehörige verloren: den Bruder, den Vater und einen Neffen. Vom getöteten Bruder hat sie Leichenteile eingesammelt. 2001 wurde sie von mehreren Soldaten brutal geschlagen und vergewaltigt. Davon trug sie nicht nur körperliche Narben davon, sondern tiefe seelische Wunden. Aus Schamgefühl war es ihr nicht möglich, bei der Ersteinvernahme in Traiskirchen über die Vergewaltigung zu reden.

            „Sie leidet unter Konzentrationsstörungen, Depression und psychosomatischen Beschwerden. Sie nimmt regelmäßig Psychopharmaka und ist in psychiatrischer Behandlung. Sie braucht dringend einen ’sicheren Ort’, um sich dauerhafter erholen zu können. Die Psychotherapie wird in diesem Fall einer Extremtraumatisierung noch mindestens zwei Jahre dauern.“

Im „Unabhängigen“ Bundesasylsenat (UBAS) traf Frau G. auf eine Dr. Alexandra Schrefler-König, vormals Bedienstete des Innenministeriums, die anlässlich der Aufstockung des UBAS durch Liese Prokop Anfang 2006 in der Berufungsinstanz Unterschlupf fand.

            Schrefler-König meinte, in Frau G.’s Aussagen Widersprüche zu finden. Als ob das verwunderlich wäre bei einer Frau, der es psychisch so schlecht geht! Dabei streitet diese „Richterin“ gar nicht einmal ab, daß Frau G. vergewaltigt wurde: Dieses Ereignis sei „mit Sicherheit persönlich tragisch“, aber es „kann nicht Aufgabe des Asylwesens sein, vor allgemeinen Unglücksfolgen eines Bürgerkriegs zu schützen“…

Schrefler-König wies Frau G.’s Berufung ab. Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser hat gegen diesen Skandalbescheid eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der die aufschiebende Wirkung zuerkannte, sodaß Frau G. einstweilen in Österreich bleiben darf.

Ab 1. Juli ist Asylwerbern der Weg zum Verwaltungsgerichtshof versperrt. So wurde es „mit breiter Mehrheit“ beschlossen. Die Schrefler-Königs im Asylgerichtshof haben dann freie Hand. Das glauben sie jedenfalls…

In einem anderen Verfahren hat Alexandra Schrefler-König mit einem (ihr offenbar ganz gut bekannten) Herren aus dem Bundesasylamt ihre (natürlich negative) Entscheidung abgesprochen. Und sich, einem Email zufolge, das dummerweise im Akt verblieb, bei diesem „lieben Nino“ dafür gerechtfertigt, daß sie den Pakt (aus formalen Gründen) nicht ganz einhalten konnte: „War also leider doch nicht so easy wie gedacht!!!! LG und schönen Abend! Alexandra“.

Solche (fast schon intimen) Absprachen zwischen Berufungs- und Erstbehörde sind absolut untragbar. Rechtsanwältin Mag. Nadja Lorenz, die das Email im Akt vorfand, hat diese Alexandra im damaligen Verfahren wegen Befangenheit abgelehnt.

Wir werden das in jedem weiteren Verfahren ebenfalls tun. Alexandra Schrefler-König ist als Mitglied des Asylgerichtshofs untragbar.

Michael Genner, Obmann von Asyl in Not

1090 Wien, Währingerstraße 59

Tel. 408 42 10, 0676 – 63 64 371

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto: Raiffeisen, Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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