Textperlen (1)

„Die meisten afghanischen Asylwerber lügen“

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beschäftigt verschiedenartige Charaktere. Einige mögen ganz in Ordnung sein, aber sie trauen sich meist nicht, so zu entscheiden, wie sie es mit Recht für richtig halten. Andere hingegen… Ein besonderes Exemplar befindet sich im BFA Wr. Neustadt. Bitte, lesen Sie selbst:

„Sie sind als Person absolut unglaubwürdig, weil Sie behaupteten, dass der Dolmetscher bei der Erstbefragung angeblich Fehler gemacht hätte. Eine solche Behauptung Ihrerseits ist eine Frechheit! Sie sind daher als Person absolut unglaubwürdig.“

Diese Textblüte stammt von Herrn Mag. Ceka (BFA Wr. Neustadt). Er hält jeden Asylwerber für einen Untertanen, der nicht frech werden darf gegenüber der Obrigkeit.

„Sie sind als Person unglaubwürdig, weil Sie behaupten, es wurde Ihnen bei der Erstbefragung gesagt, Ihre Fluchtgründe nur kurz anzugeben. Sie haben Ihre Fluchtgründe bei der Einvernahme dann massiv gesteigert! Selbst Ihnen ist der Unterschied zwischen einer kurzen Angabe von Schlagworten und dem völligen Weglassen von relevanten Inhalten klar. Es gibt keine plausible Erklärung dafür, dass sie bei der Erstbefragung nicht alle Fluchtgründe hätten sagen können und wenn es nur in Form von Aufzählungspunkten gewesen wäre.

„Allerdings war es zu erwarten, dass Sie genauso verfahren werden, da die meisten afghanischen Asylwerber lügen und behaupten, sie hätten bei der Erstbefragung nicht angeben können, warum sie das Land verlassen hätten.“

Was Herr Ceka da verzapft, steht in völligem Widerspruch zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, der wiederholt festgestellt hat, daß Asylsuchende sich bei der Erstbefragung „in einem physischen und psychischen Ausnahmezustand befinden“ und „auf eine korrekte Übersetzung angewiesen“ sind, „die sie aber im Augenblick nicht überprüfen lassen können“. Es kann sein, daß Asylsuchende zunächst „aufgrund ihrer physischen und psychischen Sondersituation“ ihr „Vorbringen zurückhalten“.

Der Verfassungsgerichtshof hat daher eine nähere Befragung zu den Fluchtgründen bei der Erstbefragung ausdrücklich verboten .

Kenntnis dieser Judikatur ist sogar einem BFA-Beamten in Wr. Neustadt zumutbar. Seine Behauptung, daß „die meisten afghanischen Asylwerber lügen“, disqualifiziert ihn aber total. Wir sagen ja auch nicht, daß die meisten BFA-Beamten lügen, ja nicht einmal die meisten in Wr. Neustadt, sondern lediglich, daß der Herr Ceka als Person untragbar ist und aus dem Amt ruckzuck hinaus muß.

Nicht, daß dieser Herr Ceka selber so interessant oder wichtig wäre, ganz sicher nicht. Aber er ist eine von vielen Figuren, die sich als Hilfswillige des Herrn Kurz und Konsorten hergeben und im BFA gehäuft anzutreffen sind.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
24. Juli 2018

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