Liebe Leserinnen und Leser, zwischendurch auch wieder was Positives. Ich freue mich für einen jungen Afghanen, dessen Beschwerde gegen einen haarsträubenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ich im März dieses Jahres geschrieben habe und den ich schon im Juli zur Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht (BVwG) begleiten durfte.


Er stammt aus Ghazni, einer Kriegsregion, die selbst das BFA als nicht sicher einstuft; noch dazu wird er dort von einem bösartigen Onkel verfolgt, der sich das Grundstück der Familie angeeignet hat. Ein Familienstreit, wie er in Afghanistan häufig vorkommt.
 
Aber in Kabul könnte er doch überleben, meinte das BFA, er sei doch ein arbeitsfähiger junger Mann. BVwG-Richter Eppel folgte jedoch unserer Argumentation, daß unser Klient in Afghanistan immer nur als Hirte in seinem kleinen Heimatdorf gelebt und in Kabul keine Verwandten hat, sodaß er dort in eine ausweglose Lage geriete. Daher: subsidiärer Schutz, gleich in der Verhandlung verkündet und ausgefolgt.
 
Ebenso freue ich mich für einen staatenlosen Palästinenser, der aus Syrien geflüchtet ist, weil er dort sowohl vom Assad-Regime als auch von den Islamisten verfolgt wurde. Er ist Filmregisseur, arbeitet auch in Österreich schon seit seiner Ankunft an künstlerischen Projekten und hilft anderen Geflüchteten bei ihrer Integration.
 
Beinahe hätte man ihn nach Ungarn abgeschoben, gleich nach seiner Ankunft in Österreich, aber das konnten wir verhindern. Mitte Juli dieses Jahres war ich mit ihm bei der Einvernahme im BFA-Wien, und schon zwei Wochen später erhielten wir den positiven Asylbescheid zugestellt.
 
Schön wäre es, wenn es immer so rechtsstaatlich zuginge! Ich bin jetzt bis Anfang September auf Urlaub und bitte daher, Anfragen betreffend Asylverfahren, Vorbereitung, Begleitung etc. in dieser Zeit an Asyl in Not, office@asyl-in-not.org zu richten.
 
Herzliche Grüße euch/Ihnen allen,
Michael Genner, Obmann von Asyl in Not

 
Spendenkonto: Asyl in Not
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Online spenden:
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