Soll schon wieder ein Kind seinen Vater verlieren?
Kenan S. muß bleiben!
Vergangenen Donnerstag, am 21. Juni, sollte der türkische Familienvater Kenan S. abgeschoben werden. Dies wurde durch eine erfolgreiche Aktion zivilgesellschaftlicher Kräfte am Flughafen Schwechat und durch das Eingreifen beherzter Flugpassagiere verhindert. Kenan S. ist wieder bei seiner Lebensgefährtin, einer türkischen Studentin, und seinem Kind in Wien.
Aber die Fremdenpolizei hat einen baldigen neuen Abschiebungsversuch angedroht!
Kenan S. war in der Türkei ein unliebsamer Aktivist und setzte sich für Menschenrechte ein. Deshalb wurde er jahrelang bedroht, verfolgt und schließlich gefoltert. Sein Asylantrag in Österreich wurde in beiden Instanzen (Asylamt und Asylgerichtshof) abgewiesen – wohl, weil das Gerichrt die erbrachten Belege nicht mit seiner Sicht auf die Menschenrechtslage in der Türkei vereinbaren kann.
Kenan beantragte sodann bei der MA 35 einen Aufenthaltstitel. Dies vor allem, weil sein mittlerweile in Wien geborenes Kind einen schweren Herzfehler hat und seine (neben dem Studium berufstätige) Lebensgefährtin daher seine ständige Unterstützung braucht. Einen Antrag vom Ausland aus zu stellen und dann endlos zu warten, war der ohnedies leidgeprüften Familie unzumutbar.
Diesen Antrag wies die MA 35 jedoch ab und beugte sich dabei offenbar dem Druck der Fremdenpolizei, die Kenan rasch loswerden will. Gegen den Bescheid der MA 35 wurde eine Berufung eingebracht, über die noch nicht entschieden wurde. Trotzdem unternahm die Fremdenpolizei vorige Woche den erwähnten, fehlgeschlagenen Abschiebungsversuch.
Der Beschwerde gegen die zwangsweise Vorführung Kenans vor dem türkischen Generalkonsulat am 2.2.2012 zur Ausstellung eines Reisedokuments wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) stattgegeben. Dennoch sieht sich die diplomatische Vertretung der Türkei nun offenbar gezwungen, ein solches auszustellen. Der Abschiebungsversuch am 21.6.2012 wurde allerdings ohne Reisedokument durchgeführt.
Über die Berufung hat nun das Innenministerium zu entscheiden.
Wir hoffen sehr, daß Frau Mikl-Leitner bereit ist, eine Erteilung des Aufenthaltstitels aus dem Inland zu ermöglichen (dies ist rechtlich möglich, wenn es der Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens dient) und die Abschiebung zumindest vorerst zu stoppen.
Die Aufrechterhaltung des Familienlebens muß in diesem Fall Vorrang haben, da Vater und Mutter zwingend aufeinander angewiesen sind, um das zu 50 % behinderte Kind zu pflegen und zu ernähren.
Diese Familie darf nicht auseinandergerissen werden.
Kenan S. muß bleiben!
Im Namen vieler UnterstützerInnen:
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
0676 – 63 64 371
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
http://derstandard.at/1339638916847/Abschiebung-Drohende-Familientrennung-fuer-politischen-Aktivisten-aus-Tuerkei