Unsere Arbeit ist schwieriger geworden: Seit 1. Mai ist Strassers Asylgesetz in Kraft. Es erlaubt die Abschiebung von Flüchtlingen trotz laufendem Berufungsverfahren. In den „Erstaufnahmestellen“ wird kurzer Prozeß gemacht.

Neulich war ich in Traiskirchen. Mit Frau D., einer Kurdin aus der Türkei. Sie ist Musikerin; ihre Auftritte wurden verboten; sie wurde festgenommen, geprügelt und beschimpft; ihrer Freundin brach man die Nase und drohte, ihr werde es ebenso gehen. Frau D. flüchtete nach Österreich. Dem Bundesasylamt schien „die Suppe zu dünn“! Der Beamte drohte, den Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abzuweisen.

Dann wäre sie in Schubhaft gekommen. So steht es in Herrn Strassers Gesetz. Das konnte ich verhindern. Ich hatte einen Tag Zeit, eine Stellungnahme zu schreiben. Mit Erfolg: Das Asylamt steckte zurück; Frau D. wurde „zum Verfahren zugelassen“. Sonst hätte ich die Medien mobilisiert und einen ziemlichen Skandal gemacht. Ich glaube, das war den Herrschaften in Traiskirchen auch ganz genau bewusst…

Was hätte passieren können, wäre Frau D. ohne mich nach Traiskirchen gegangen? Sie wäre verhaftet worden. In der Schubhaft (jedenfalls in Wien, wo Herrn Strassers „Verein Menschenrechte“ die Flüchtlinge vor den NGOs abschirmt) hätte sie wohl keinen Zugang zu einem Rechtsvertreter gefunden. Also wäre der Bescheid rechtskräftig geworden. Frau D. wäre abgeschoben worden – direkt ins Verfolgerland.

Aber ich war nur deshalb bei der Einvernahme dabei, weil sie schon vorher zu mir kam und mir Vollmacht erteilte. Weil sie Verwandte in Wien hat, die mich kannten. Die meisten gehen unbegleitet in die Erstaufnahmestelle. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Wenn sie Pech haben, verschwinden sie dort. Auf Nimmerwiedersehen.

Asyl in Not fordert daher den uneingeschränkten Zugang für alle NGOs zur Erstaufnahmestelle und zur Schubhaft. Wir werden Licht in Strassers Dunkelkammern bringen.

Michael Genner, Asyl in Not


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