Mutter und Kind sind vorläufig frei
Erfolg der Proteste, Erfolg unserer Beschwerde
Aber – der UBAS hat noch nicht entschieden:
Die Gefahr ist noch nicht vorbei!
Frau Hatmone T. („Frau X.“ der vorigen Aussendung) und ihr drei Monate alter Sohn wurden Freitag aus der Haft entlassen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien hatte unserer Beschwerde stattgegeben und die Schubhaft für rechtswidrig erklärt.
Viele unserer empörten Leserinnen und Leser (unter ihnen die Abgeordnete Terezija Stoisits, die Gesellschaft für bedrohte Völker und die Arbeitsgemeinschaft Christentum und Sozialismus) haben Protest-Emails an das Prokop-Ministerium geschickt. Ihnen allen danken wir sehr. Aber die Gefahr ist noch nicht gebannt.
Wie der „STANDARD“ (5./6.11.) berichtet, behauptet das Innenministerium, die Freilassung sei mit der Auflage verknüpft, dass Hatmone das Land verlässt. Das ist eine Lüge. Die Freilassung erfolgte, weil der UVS so entschieden hat: ein unabhängiges Tribunal, das an keine Weisungen oder Auflagen der Frau Prokop gebunden ist.
Der UBAS (Senatsmitglied Dr. Druckenthaner) hat seine Entscheidung für Montag angekündigt. Wir erwarten, dass der UBAS die Bindung Frau Hatmones an ihre Familie in Österreich respektiert: Wir erwarten, dass er die rechtswidrigen Bescheide der Erstabschiebestelle West behebt.
Sollte das nicht geschehen, werden wir alle Rechtsmittel ausschöpfen, vom Verfassungsgerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und so lange diese Verfahren laufen, werden Frau Hatmone, ihr Kind und ihr Lebensgefährte in Österreich bleiben.
Wir werden weiter berichten. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land.
Michael Genner
Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
www.asyl-in-not.org
Spendenkonto:
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400