Der Sommer hält Einzug und nach einem turbulenten und arbeitsintensiven Juni, der unseren MitarbeiterInnen viel abverlangt hat, bricht eine ruhigere Zeit an. Die Ruhe vor dem Sturm vielleicht, wenn die Gerüchte stimmen, wonach die Regierung ihre schon jetzt berüchtigte Notverordnung vorbereitet, die Flüchtende unterschiedslos an den Grenzen aufhalten soll. Aber die zunächst anbrechende Zeit, in der viele BeamtInnen und RichterInnen in Urlaub sind und damit weniger Entscheidungen erlassen werden, ist eine wichtige Verschnaufpause, die uns hilft, Kräfte für den Herbst zu sammeln.


 
Knapp 800 Menschen haben wir in den ersten sechs Monaten dieses Jahres beraten. Viele von ihnen stammten aus Syrien oder Afghanistan, aber letztlich finden Menschen aus der gesamten Welt zu uns: Von Kuba über Zentralafrika bis hin zu Zentralasien erstrecken sich die Regionen, aus denen von uns betreute Menschen flüchten mussten.
 
Einige dieser Fälle, die besonders kompliziert sind oder denen ein besonders sensibler Sachverhalt zu Grunde liegt, betreuen wir als Rechtsvertreter weiterhin. Und in 43 Fällen, in denen wir bevollmächtigt sind, ist es uns in den ersten fünfeinhalb Monaten gelungen eine Entscheidung zugunsten dieser Menschen zu erstreiten.
 
23 von uns vertretene Menschen haben Asyl erhalten, darunter Staatsbürger Syriens und Afghanistans, aber auch solche der Russischen Föderation, Weißrusslands und des Irak. Unter ihnen sind politisch Oppositionelle ebenso wie junge selbstbestimmt lebende Frauen, die ein Leben in Freiheit und Sicherheit führen wollten und auch junge Männer, die dem Militärdienst in den folternden und mordenden Armeen Syriens entfliehen konnten.
 
6 von uns vertretene Menschen erhielten subsidiären Schutz, darunter eine schwer kranke Frau aus Tschetschenien, die in Österreich dringend behandelt werden muss. Hier konnten wir schon das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl davon überzeugen ihr diesen Schutz zu gewähren, womit ihr ein kräftezehrendes Beschwerdeverfahren erspart blieb und ihr die Möglichkeit gegeben wird, alle ihre Energie für ihre Genesung zu sammeln.
 
6 weitere unserer KlientInnen erhielten einen Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK, weil sie bereits so gut integriert sind, dass sie hier in Österreich bleiben zu dürfen.
 
Besonders freut uns hier der Fall einer tschetschenischen Familie, deren Mitglieder bereits gut Deutsch sprechen und die es geschafft haben trotz der strengen österreichischen Gesetze, die Asylwerber von Arbeitsmöglichkeiten fast vollständig ausschließen, selbst durch legale Arbeitstätigkeiten für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Bundesverwaltungsgericht war nach einem ausführlichen Schriftsatz meiner Kollegin Franziska Perl dermaßen von der Familie überzeugt, dass es den Titel zuerkannt hat, ohne zuvor noch eigens eine Verhandlung anzuberaumen.
 
In 2 weiteren Fällen, in denen wir Vertreter waren, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen mangelhaften Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben. In 6 Fällen konnten wir Abschiebungen nach der Dublin III-Verordnung stoppen, überwiegend Fälle, in denen eine Außerlandesbringung nach Ungarn angeordnet werden sollte. Ein Leben in ungarischen Haftlagern unter unmenschlichen Bedingungen und kaum vorhandenen Chancen Asyl zu erhalten bleibt unseren KlientInnen damit erspart.
 
Mag. Norbert Kittenberger
Asyl in Not, Büroleiter und Leiter der Rechtsabteilung
 

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