Ein Sieg der Solidarität

Kenan S. ist wieder in Österreich bei seiner Frau und seinem Kind.


Unsere LeserInnen werden sich erinnern: Im vergangenen Sommer sollte unser Klient Kenan, ein Menschenrechtsaktivist aus der Türkei, dessen Asylantrag rechtswidrig abgewiesen worden war, in die Türkei deportiert werden.  Eine Protestaktion am Flughafen verhinderte dies; unser Dank gilt allen, die daran teilnahmen, ganz besonders einer Flugpassagierin, die im Flugzeug ihre Empörung kundtat, sodaß der Kapitän sich weigerte, Kenan mitzunehmen.
 
Link: Soll schon wieder ein Kind seinen Vater verlieren?

Kenan hatte auch beim Magistrat einen Antrag auf ein Visum gestellt; dieser war in zwei Instanzen abgewiesen worden, da er vom Ausland aus zu stellen sei; im Berufungsbescheid des Innenministeriums stand, Kenan sei die (vorübergehende) Trennung von Frau und Kind zumutbar, weil er nach Antragstellung bei der österreichischen Botschaft ohnedies in kurzer Zeit ein Visum bekäme.  

Auf meinen Rat beschloß Kenan daher, dieser Zusage zu vertrauen, freiwillig in die Türkei zu reisen und einen Botschaftsantrag zu stellen.  Teile der Fremdenpolizei versuchten, diese Lösung zu torpedieren und Kenan doch noch zu verhaften und abzuschieben, sodaß er auf achtzehn Monate gesperrt gewesen wäre und erst danach einen Botschaftsantrag hätte stellen können. Dieses infame Manöver unterbanden wir durch neuerlichen öffentlichen Protest.  

Link: Abschiebung verhindert

Kenan ist dann, wie vorgesehen, auf freiem Fuß in die Türkei gereist, hat bei der österreichischen Botschaft ein Visum beantragt und es jetzt mit unserer Hilfe auch (vergleichsweise sogar schnell) bekommen.   

Bis dahin waren noch mancherlei Hürden zu überwinden, Asyl in Not ist aber dran geblieben: Unser Büroteam war immer wieder mit Telefonaten hinter der zuständigen MA 35 her, auch beim Innenministerium mußte ich noch einmal intervenieren, aber jetzt ist es geschafft. Kenan ist angekommen und mit seiner Familie vereint.   

Der glückliche Ausgang ist ein Erfolg der parteiischen Rechtsvertretung durch Asyl in Not und einer breiten politischen Solidarität, wofür wir allen Beteiligten herzlich danken; ein Beweis mehr, daß Widerstand sich lohnt.  

Michael Genner Obmann von Asyl in Not 

Spendenkonto:  Raiffeisen (BLZ 32000), 
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not  
Online spenden: https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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