Ein Bericht unserer Rechtsberaterin Mag. Anna Resch
Anna wurde von der Jury der Wiener Bezirkszeitung zur Alltagsheldin des 9. Bezirks gewählt.
Ein Bericht unserer Rechtsberaterin Mag. Anna Resch
Anna wurde von der Jury der Wiener Bezirkszeitung zur Alltagsheldin des 9. Bezirks gewählt.
Als ich vor rund 15 Monaten erstmals die Beratungszeiten und die darin geschilderten menschlichen Tragödien miterlebte, suchte ich lange nach einer guten Ausrede, einer Notlüge, um mich vor dem dreimonatigen Praktikum zu drücken. Ich schämte mich für meine Unfähigkeit, mich mit staatlich verursachten Dramen auseinanderzusetzen.
Ich schämte mich, täglich unzähligen Afghanen mitzuteilen, dass Österreich nach einem langjährigen Asylverfahren zum Ergebnis gekommen ist, dass Kabul nun sicher sei und sie sich dort ansiedeln können.
Da die afghanische Botschaft im Zuge der humanitären Krise in Afghanistan keine Heimreisezertifikate ausstellen kann, oder sie – um nicht die eigenen BürgerInnen einer unmenschlichen Lage auszusetzen – nicht ausstellt, befinden sich die jungen Männer nach dem Erhalt des (dieser Tage beinahe selbstverständlich) negativen Bescheids in der Schwebe: Künstlich geschaffene „Illegale“, Entrechtete, die weder hier bleiben dürfen noch nach Afghanistan zurückkehren können.
Ob dies der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“, die dem Bundesasylamt ein so großes Anliegen zu sein scheint, dient, muss bezweifelt werden.
Ich schämte mich, einer Tschetschenin meines Alters und ihrer mehrfach vergewaltigten Mutter mitzuteilen zu müssen, dass Österreich der Meinung sei, die zwei selbstbestimmt und in Freiheit leben wollenden Frauen könnten auch in Tschetschenien „leben“.
In Tschetschenien, wo meine Altersgenossin in ihrer Eigenschaft als junge und unverheiratete Frau von Brautraub und sexueller Gewalt bedroht ist. Wo sie ohne dem „tschetschenischen Islam“ entsprechende Kleidung nicht einmal ein Amt, geschweige denn eine Bildungseinrichtung besuchen kann. Wo sie im Angesicht der 80%igen Arbeitslosigkeit sowie aufgrund der Abwesenheit eines „männlichen Familienoberhaupts“ entweder im Harem der Kadyrowzy oder im Straßengraben enden wird.
Ich schämte mich, einem 24jährigen Pakistani, der nach Deutschland reiste, um seine dort lebenden Geschwister zu besuchen und aufgrund dessen später in Schubhaft genommen wurde, seinen Schubhaftbescheid zu übersetzen:
„Da Sie Österreich bereits einmal nach einer negativen Asylentscheidung“ (aktenwidrig, da zu diesem Zeitpunkt keine negative Asylentscheidung vorlag) „illegal nach Deutschland verlassen haben, haben Sie die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und Deutschland nachhaltig geschädigt“.
Obwohl keinerlei Zusammenhang zwischen dem Grenzübertritt des jungen Mannes und den diplomatischen Beziehungen zu EU-Nachbarländern besteht (würde ein Zusammenhang zwischen Diplomatie und illegalen Grenzübertritten bestehen, so hätte Österreich vermutlich eine Mauer nach Vorbild jener aus Berlin entlang der ungarischen Grenze aufgezogen) saß mein Klient 15 Wochen in Schubhaft.
Die ihm zugewiesene Rechtsberatung, welche treffenderweise als Rückkehrberatung bezeichnet werden sollte und eigenartigerweise das Wort Menschenrechte im Namen trägt, legte gegen die Schubhaftverhängung keine Berufung ein…
Niemand hat Interesse an ihm. Er ist einer von vielen, die hinter Gittern am Wiener Gürtel dahinvegetieren. Doch er hat Glück: Sein in Deutschland asylberechtigter Bruder, der wie Ahmed selbst einer in Pakistan staatlich verfolgten religiösen Minderheit angehört, kontaktiert Asyl in Not und bittet um eine Rechtsberatung, die auch tatsächlich dieser Bezeichnung würdig ist.
Als ich ihn der Schubhaft besuche, vorbei an dem „Österreich zuerst“-Volksbegehren-Sticker an der Wand laufe, wird mir übel. Erstmals betrete ich ein Gefängnis, in dem ausschließlich Unschuldige inhaftiert sind.
Ich lege Beschwerde ein und noch am selben Tag wird er aus der Haft entlassen, ohne dass zuvor über mein Rechtsmittel entschieden wurde. Scheinbar hatte die Exekutive schlichtweg auf Ahmed vergessen. Erst nach Kenntnis, daß Asyl in Not seine Rechtsvertretung übernommen hat, und vermutlich wegen der drohenden Kosten einer erfolgreichen Beschwerde, vor allem der Haftentschädigung des Freiheitsberaubten, lenkten die Behörden ein.
Ich schämte mich, einem Iraner, welcher der Grünen Bewegung angehörte, sein Foltergutachten zu übersetzen. Ich erkläre ihm, dass der Sportmediziner (!), der das Gutachten anfertigte, der Ansicht ist, dass der Mann zwar „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gefoltert wurde, er es jedoch ausschließt, dass die Folterspuren von den vom Asylwerber angegebenen Foltermethoden stammen. Das Bundesasylamt spricht dem Asylwerber in Folge seine Glaubwürdigkeit ab und lehnt seinen Asylantrag wegen „mangelnder Glaubhaftmachung“ ab.
Ich schämte mich, ein Gutachten der Hausärztin Dr. Hruby zu lesen, in dem sie anführt, es könne sein, dass der Asylwerber, der nachweislich an einer paranoiden Schizophrenie leidet und aufgrund dieser bereits mehrfach und über mehrere Monate hinweg in stationärer Behandlung gewesen war, seine Krankheit nur simuliere, da er eine Ausbildung als Schauspieler hat.
Dieser Logik folgend muss jede Krankheit einer Person, die ein Schauspieltalent vorzuweisen hat, ernsthaft in Frage gestellt werden. Es scheint, als hege Dr. Hruby gegenüber AsylwerberInnen eine Gesundheitsvermutung. Obwohl der Asylwerber zuvor monatelang in der Wagner-Jauregg Nervenklinik von Spezialisten behandelt wurde, die eine aussagekräftige Diagnose stellten, scheint es für Dr. Hruby kein Problem darzustellen, einem Asylwerber, den sie nur wenige Stunden untersuchte, zu unterstellen, er würde unter Umständen seine Krankheit nur simulieren. Glücklicherweise gab der Asylgerichtshof durch Dr. Kuzminski der Beschwerde statt.
Man schimpft gerne über die „Despoten-Regime“ im „Orient“ und in „Afrika“ und deren „islamistische Fanatiker“, die unzureichenden Frauenrechte „der Moslems“ und die mangelnde Rechtstaatlichkeit der Russischen Föderation. Für jene, die vor diesen Regimen fliehen oder es wagen, sie zu kritisieren oder zu bekämpfen, gilt jedoch, entgegen der österreichischen Tradition, die Schuldvermutung. Schuldig im Sinne des „Asylmissbrauchs“.
Ich schämte mich wegen der herrschenden Doppelmoral dieses Landes. Während das offizielle Österreich jedes Jahr wieder seine Sternstunden der Flüchtlingspolitik (Ungarn-Aufstand 1956) feiert, scheint es niemandem übel aufzustoßen, dass von dem zu jener Zeit praktizierten Umgang mit Geflüchteten nur noch die nostalgische Erinnerung daran blieb.
Angesichts des großen Bedarfs an Rechtsberatung und des Zeitmangels der angestellten Mitarbeiter fiel mir letztlich beim bestem Willen keine Ausrede ein, die gut genug gewesen wäre, um mein Ehrenamt bei Asyl in Not niederzulegen. Aus dem dreimonatigen Praktikum wurde ein 12-monatiges, und inzwischen kann ich dieser Tätigkeit als Teilzeitangestellte nachgehen (mein herzlichster Dank gilt den UnterstützerInnen!).
Heute schäme ich mich nicht mehr. Ich verspüre, in Angesicht konstanter Menschenrechtsverletzungen, nur mehr Empörung. Diese Emotion ist nicht nur angebracht, sie ist essentiell, um nicht zu verzweifeln, sondern lautstark und selbstbewusst gegen institutionalisierten Entzug der Menschenrechte vorzugehen.
Mag. Anna Resch,
Rechtsberaterin bei Asyl in Not
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Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
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