Eines muß man dem hiesigen Regime lassen. Seinen SchreibtischtäterInnen fällt immer wieder etwas ein. Jetzt laufen sie wieder einmal Amok.

Es sollen also fast nur mehr Angehörige der „Kernfamilie“ (Eltern, minderjährige Kinder) Asylanträge stellen dürfen – also diejenigen, die ohnedies schon bisher von Gesetzes wegen Asyl erhalten müssen, denen die Mikl-Leitner aber (ihren vorletzten Plänen zufolge) gerade justament den Nachzug verweigern wollte.
 
Und vielleicht noch diejenigen, die es mit einem guten Schlepper bis ins Landesinnere geschafft haben, sofern man ihnen nicht nachweisen kann, durch welche EU-
Staaten sie gekommen sind.
 
Aber auch sie werden es nicht leicht haben, denn man wird sie wohl in alter Manier in Schubhaft (richtiger: Beugehaft!) nehmen wollen, damit sie gestehen, wo sie durchgereist sind…
 
Schubhaft am Beginn des Verfahrens (wie sie die unselige Prokop verordnet hatte), nur wegen eines Dublin-Verdachts, hat aber der Verwaltungsgerichtshof aufgrund unserer Beschwerden schon 2007 für rechtswidrig erklärt. So wird es auch diesmal sein; bis dahin kommt wieder viel Arbeit zu auf unser Rechtsberatungsteam. Aber das sind wir gewohnt und dafür sind wir da.
 
Alle anderen Flüchtenden sollen schon an der Grenze zurückgewiesen werden; ihren  Beschwerden soll keine aufschiebende Wirkung zukommen. Nun, das hatten wir schon einmal, unter dem Straftäter Strasser; der Verfassungsgerichtshof hat das damals für rechtswidrig erklärt.
 
Das Ganze begründet die Regierung mit einem angeblichen „Notstand“. Sie läßt außer Acht, daß das Refoulementverbot (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) keinen Vorbehalt kennt und somit krisen- und notstandsfest ist. In Schnellverfahren, wie die Regierung sie jetzt plant, ist gerade ein so wichtiger Grundrechtsschutz überhaupt nicht mehr gewährleistet.
 
Notstandsverordnungen waren stets Instrumente zur Abschaffung der Demokratie. Jetzt richten sie sich gegen Flüchtlinge; als Nächste kommen wir alle dran.
 
Das erhöhte Risiko bei der illegalen Einreise ins Landesinnere wird natürlich die Preise der Schlepper in die Höhe treiben.
 
Es sei denn, es finden sich genügend Menschen guten Willens, die bereit sind, ehrenamtliche Fluchthilfe zu leisten.
 
Diesem neuen Schandgesetz stimmt die Faymann-SPÖ zu. Es fragt sich, wie es den zehntausenden anständigen SPÖ-Mitgliedern damit geht, die am 3. Oktober mit uns für eine menschliche Asylpolitik auf die Straße gegangen sind.
 
Ihnen reichen wir unsere Hand und rufen sie auf, einen klaren Trennungsstrich zwischen sich und Geschöpfen wie Faymann, Nießl und Doskozil zu ziehen. Es ist Zeit für einen Neustart. Wann, wenn nicht jetzt?
 
Michael Genner
Asyl in Not
31. März 2016

 
Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

Newsletter-Updates

Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Asyl in Not

Rechtsberatung

Wir ziehen um!

Unsere neue Adresse ist:

Werkl im Goethehof,
Schüttaustraße 1
1220 Wien

Unsere Beratung wird wie gewohnt jeden Montag zwischen 9 und 12 Uhr stattfinden.

Wir sind für euch da!

Komm in unser
Team!

Wir suchen immer angagierte Menschen die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.