Prozeß gegen Michael Genner

Dienstag, 2. Oktober 2018, 14 Uhr
Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 306, 3. Stock
Eingang: Wickenburggasse 22, 1080 Wien.

Hakan Gördü, ehemaliger Vizevorsitzender der sogenannten UETD (Union Europäischer türkischer Demokraten) hat mich wegen übler Nachrede geklagt. Der Prozess findet am Dienstag, 2. Oktober 2018, ab 14 Uhr im Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 306/3. Stock statt.
 
Ich hätte ihn nämlich anläßlich der Auseinandersetzungen um die Infiltration islamischer Gruppen in die vormalige „Plattform für eine menschliche Asylpolitik“ einen „(….) (ZENSUR!)“ genannt.
 
Überdies hätte ich ihn in meinem Jahresbericht an die Generalversammlung von Asyl in Not am 23. März 2018 einen „(…) (ZENSUR!)“ genannt.
 
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat mir die weitere Verbreitung dieser Äußerungen mit Beschluss vom 10.09.2018 vorläufig verboten, weshalb ich sie vorerst nicht weiter verbreite. Ein rechtskräftiges Urteil liegt aber noch nicht vor. Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien hat mich Herr Gördü medienrechtlich auf Entschädigung geklagt.
 
Ich berufe mich in diesen Verfahren auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Dafür habe ich in meinem langen Leben schon mancherlei Prozesse auf mich genommen.
 
Zuletzt 2014, als eine Staatsanwältin mich wegen „Gutheißung von Straftaten“ hinter Gitter bringen wollte. Damals gab es eine breite Welle der Solidarität, die zur Folge hatte, daß die Oberstaatsanwaltschaft zwei Tage vor dem Prozeß den Strafantrag kassierte und das Verfahren eingestellt wurde.
 
Hakan Gördü tritt seit Jahren als, gelinde gesagt, radikaler Gegner der kurdischen Befreiungsbewegungen in der Türkei und in Syrien auf. Hier ein paar Beispiele, andere werden folgen:
 
So hat er in einem Kommentar auf der Seite der UETD geschrieben, die Kurdische Arbeiterpartei PKK „tritt hervor wie ein Krankheitserreger in einem Körper (Syrien) dessen Immunsystem über Jahre geschwächt worden ist“.
 
Im selben Beitrag hat er behauptet, dass „sich Repräsentanten der PKK im Nationalrat eingenistet haben“, womit er (wie in anderen Beiträgen dargelegt) die damalige grüne Abgeordnete Berivan Aslan zu kriminalisieren versuchte.
 
Hakan Gördü beschimpft die größte politische Partei, die die Interessen des kurdischen Volkes in der Türkei vertritt, die HDP, fortwährend als Terrororganisation. Ist das keine (….) (ZENSUR!)?
 
Hakan Gördü hat auf seiner Facebook-Seite dafür geworben, die Facebookseite „Osmanische Generation“ zu liken, und zwar in einem Aufwaschen mit dem „Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft“ (NMZ) und der „Dokustelle Österreich“.
 
Die „Osmanische Generation“ ist eine Propagandaseite des Erdogan-Regimes und betreibt antikurdische und antisemitische Hetze. Sie preist Erdogan als „Erneurer des Kalifats“. Wenn Hakan Gördü diese Seite empfiehlt, zeigt er dann nicht, wes Geistes Kind er ist?
 
Und wenn er „Osmanische Generation“, „Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft“ und „Dokustelle“ im gleichen Atemzug anpreist, ist er dann kein Freund von antikurdischen  Netzwerken?
 
Nicht dass seine Person so besonders wichtig wäre. Seine öffentlichen Auftritte sind Erscheinungsformen einer radikal-islamischen und den kurdischen Selbstorganisationen feindlichen Strömung, die wir mit allen zweckdienlichen und unserem natürlichen Rechtsbewußtsein entsprechenden Mitteln bekämpfen, die uns zur Verfügung stehen.
 
Dieser Prozess, den er unvorsichtiger Weise angestrengt hat, möge ein erster kleiner Beitrag dazu sein.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
25. September 2018

 
Hier der Link zum damaligen Artikel ohne die inkriminierte Stelle:
http://www.asyl-in-not.org/php/die_entscheidung_ist_gefallen,22297,45137.html
www.asyl-in-not.org

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