Die Zermürbungstaktik des BFA

Seit Erdogan bei der Wahlwiederholung seine Macht ausbauen konnte und seine Gegner*innen ohne faires Verfahren einkerkert, war uns bei Asyl in Not klar, dass nun wieder eine Fluchtbewegung türkischer Staatsangehöriger bevorsteht.

 Wir haben uns daher bewusst vorbereitet und im Jahr 2018 unsere Arbeiten zum Raum Türkei/Nordkurdistan intensiviert. Seit 2016 betreuen wir die ersten Klient_innen, die sich noch vor den Verhaftungswellen in der Türkei ins Ausland retten konnten und deren erstes sicheres Ankunftsland Österreich war. Zu ihrem massiven Nachteil:
 
Denn während andere, standhaftere europäische Staaten (Belgien, Niederlande) die Bedrohung durch den türkischen Staat für linksgerichtete oder kurdische Oppositionelle sofort erkannten, konnten sich die österreichischen Behörden, besonders das BFA in Wien, nicht dazu durchringen, Schutz vor Verfolgung durch das AKP-Regime zu gewährleisten (Ausnahmen bestätigen die Regel).
 
Verzeihung, diese Information ist natürlich nur unvollständig: Das BFA hat keine Probleme damit, Anhängern der türkischen Gülen-Bewegung in Österreich diesen Schutz zu bieten, wie wir in unserer täglichen Praxis beobachten können.
 
Sie haben nur Angst vor unseren kurdischen Abgeordneten und Regionalpolitikern, Lehrern, Aktivist_innen und vor denen, die an unserer Stelle gegen den „Islamischen Staat“ gekämpft und in der Türkei und in Rojava ihr Leben riskiert haben.
 
Als Europäer_innen sind wir gerade diesen Menschen zu großem Dank verpflichtet. Deshalb vertreten wir unsere Klient_innen mit großer Freude vor dem BFA, dessen aktuelle Taktik sich Zermürbung nennt.
 
Unsere Klient_innen warten im Durchschnitt über ein Jahr auf ihr erstes Interview beim BFA, manche weitaus länger. Ein junger Lehrer, der bereits 2016 nach Österreich geflohen ist, wird nun nach zwei Jahren erneut zum Interview geladen, obwohl all diese Verfahren eine klassische Verfolgung aus politischen Gründen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nachweisen können. Sie sind Lehrbuchbeispiele für politisches Asyl.
 
Über den Grund für diese horrenden Wartezeiten lässt sich nur spekulieren, sind doch andere türkische Staatsangehörige schnell abgefertigt werden können, wenn sie in der Vergangenheit mit der AKP zusammengearbeitet haben.
 
Uns scheint jedenfalls klar, dass das BFA bewusst unsere Verfahren verzögert, um keine positive Entscheidung durchführen zu müssen. Aufgrund unserer Rechtsmittel darf das BFA das Refoulementverbot nicht einfach missachten.  Dafür geht die Behörde dazu über, anhängige Verfahren zu verschleppen.
 
Das ist der Versuch, unsere Klient_innen zu zermürben, und soll ihnen deutlich vermitteln: Ihr seid hier nicht willkommen. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass unsere Klient_innen zu ihrem Recht kommen. Mit juristischen und politischen Mitteln.
 
Kübra Atasoy-Özoglu
Geschaftsführerin von Asyl in Not
22. Oktober 2018

 
Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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