Seit Jahresbeginn bis Anfang Oktober 2016 haben wir 1160 Beratungen im offenen Empfang und hunderte Intensivberatungen durchgeführt und 88 Verfahren gewonnen: 45 Flüchtlinge erhielten Asyl, 16 subsidiären Schutz, 12 einen Aufenthaltstitel („Bleiberecht“). 4 Verfahren wurden wegen Mangelhaftigkeit an die Erstinstanz zurückverwiesen, 11 Dublin- oder Drittland-Bescheide aufgrund unserer Rechtsmittel behoben.
 
Frau Manal und ihre Kinder sind zum Verfahren zugelassen. Die Kinder waren in Bulgarien, von der Mutter getrennt, ins Gefängnis gesperrt worden und hatten schwere psychische Schäden davongetragen. Trotzdem wollte Österreich die leidgeprüfte syrische Familie nach Bulgarien ausweisen. Der Beschwerde unserer Juristin Franziska Perl gab das Bundesverwaltungsgericht nun statt. Unser bisher schönster rechtlicher Triumph in diesem Jahr.
 
Die Pläne der Regierung, eine Notstands-Verordnung zu erlassen, bekämpfen wir mit aller unserer Kraft. Wir wissen, daß eine solche Verordnung nicht nur gegen Flüchtlinge angewendet werden, sondern sich jederzeit gegen die gesamte Zivilgesellschaft richten kann.
 
Dies umso mehr, da Wahlen bevorstehen und wir nächstes Jahr eine blau-schwarze Regierung samt blauem Bundespräsidenten haben könnten. Ein Notverordnungs-„Recht“ in den Händen eines solchen Regimes wäre eine unmittelbar drohende Gefahr für die demokratische Republik.
 
Aber schon die jetzige Regierung zeigt Tag für Tag, daß ihr Wort nichts gilt. Unzählige Geflüchtete, die im vergangenen Herbst und Winter, als die Grenzen offen waren, auf der Balkanroute nach Österreich gereist sind, im Vertrauen auf die Zusage, in Österreich Aufnahme zu finden, werden jetzt nach Kroatien deportiert.
 
Dagegen formieren sich zivilgesellschaftliche Initiativen, denen Asyl in Not solidarisch zur Seite steht.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Sprecher der Plattform für eine menschliche Asylpolitik
24. Oktober 2016


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