Corona-Strafen – Kämpfen bis vors Gericht
Asyl in Not hat die rechts- und verfassungswidrigen Strafen von Rassismus-Betroffenen und Migrant_innen, die diese während dieser auch rechtlich so unübersichtlichen Zeit erhalten haben, bekämpft.
Wir haben sowohl Verwaltungsstrafen beeinsprucht, die später als verfassungswidrig aufgehoben wurden, als auch Strafen, die auch nach damaligen Bestimmungen nicht rechtens waren.
Für unsere Klient*innen ist die Höhe der Beträge, die sie zahlen hätten müssen, massiv einschneidend und teilweise existenzgefährdend. Das Strafausmaß variierte von 100 bis zu 1.000 EURO.
Unser Klient Ahmed* hat eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 180 EURO bekommen, weil er mit anderen Personen in einem privaten Fahrzeug mitgefahren ist, wobei zwei der Personen im Auto sogar seine Mitbewohner*innen waren.
Wir haben einen Einspruch bei der zuständigen Behörde eingebracht. Daraufhin wurde die Strafe zunächst reduziert. Wir von Asyl in Not waren aber der Meinung, dass die Strafe dem Grunde nach rechtswidrig war, weswegen wir zusätzlich eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht haben.
Wir haben Ahmed einige Wochen später dann bei der Verhandlung vertreten, haben aber vorher gezittert.
Denn das Kostenrisiko dieser Verhandlung im Falle einer Abweisung unserer Beschwerde hätte Ahmed schwer getroffen. Den Kampf um die Durchsetzung der eigenen Rechte muss man sich in Österreich erst leisten können. Wir haben kurzerhand beschlossen, sollte der Fall negativ ausgehen, das Kostenrisiko für Ahmed zu übernehmen.
Der Richter hat uns aber Recht gegeben und die Strafe aufgehoben. Auch er war der Meinung, dass diese Strafe nach dem Gesetz nicht verhängt werden dürfen.
In diesem Fall wurde aufgrund unserer Bemühungen die ungerechte Bestrafung behoben – unklar bleibt, wie viele Menschen, die keine Unterstützung hatten, hohe Geldstrafen zahlen mussten, obwohl diese rechts- oder verfassungswidrig waren.
Die Corona-Pandemie ist für alle eine schwierige Situation und Maßnahmen zur Eindämmung dieser sind wichtig. Auch die Arbeit für Asyl in Not wurde durch die Pandemie erheblich erschwert und wir standen vor neuen Herausforderungen, die wir nur solidarisch meistern können. Während viele zuhause bleiben konnten, mussten viele andere, oft migrantische Personen arbeiten gehen und wurden viel häufiger von der Polizei kontrolliert und in einigen Fällen offensichtlich schikaniert.
Wir fordern auch weiter eine Generalamnestie für die Strafen des ersten Lockdown und die Rückzahlung aller verfassungswidriger Strafverfügungen!
*Name geändert
Marie Keller, ehrenamtliche Rechtsberaterin bei Asyl in Not