Bilanz der Rechtsberatung

Stand Ende November 2017

Weihnachten steht vor der Tür, das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit, Bilanz zu ziehen! Wir von Asyl in Not blicken auf ein arbeitsintensives, aber spannendes und vor allem auch erfolgreiches Jahr zurück.

Bis Ende November haben wir alleine in unserer offenen Beratungszeit (jeden Montag 9-15 Uhr) 1951 Beratungen durchgeführt, das ist eine fast doppelt so hohe Anzahl als im Vergleichszeitraum vor zwei Jahren und übertrifft auch bei weitem den Arbeitsaufwand im Jahr 2016.

In diesen 1951 Gesprächen haben wir uns in jedem Einzelfall bemüht, den Menschen bestmögliche Beratung zu bieten, in vielen Fällen haben wir die Fälle auch weiter betreut, was zu vielen weiteren intensiven und langen Konsultationen an anderen Wochentagen geführt hat.

Es freut mich Ihnen, liebe LeserInnen und ganz besonders Ihnen, liebe SpenderInnen, verkünden zu dürfen, dass unsere rechtliche Arbeit von Jahresbeginn 2017 bis Ende November 112 Menschen vor einer Abschiebung in ein Land, in dem ihnen Verfolgung gedroht hätte oder in dem sie unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen ausgesetzt gewesen wären, bewahren konnte.


 
57 dieser Menschen haben Asyl in Österreich bekommen, zuletzt eine afghanische Familie mit zwei minderjährigen Töchtern – ein Erfolg, der mich persönlich besonders gefreut hat und über den ich in einem eigenen Artikel gleich unten ausführlicher berichten werde. Aber auch viele weitere Menschen haben hier dank unserer Hilfe Schutz gefunden, darunter eine Frau aus Nigeria, die Opfer von Menschenhändlern geworden war und palästinensische Flüchtlinge, die in ihrem Flüchtlingslager in Syrien nicht länger sicher waren.
 
19 Menschen erhielten subsidiären Schutz in Österreich, überwiegend afghanische Staatsbürger, die in Afghanistan unmenschliche Lebensbedingungen vorfinden würden, weil sie nicht in der Lage wären in dem zerstörten und kaputten Staat eine Existenzgrundlage zu erwirtschaften. Für solche Menschen ist es, wie wir zuletzt öfters berichtet haben, deutlich schwerer geworden, subsidiären Schutz in Österreich zu finden, nicht zuletzt wegen eines fragwürdigen Gutachtens des Sachverständigen Mag. Karl Mahringer und einer restriktiven Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Wir bemühen uns dennoch weiter, in jedem einzelnen Fall Schutz für die von uns betreuten AsylwerberInnen zu erstreiten.
 
14 Menschen haben eine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung plus erhalten, ein so genanntes „Bleiberecht“. Sie dürfen in Österreich bleiben, weil sie hier so gut integriert sind oder weil sie hier starke familiäre Bindungen haben.
 
Besonders gefreut hat mich der Fall einer tschetschenischen Mutter mit ihren drei Kindern, die ich seit vier Jahren im Verfahren betreue. Der ursprünglich krebskranke Sohn war erfolgreich behandelt worden, daraufhin musste die Familie zittern, abgeschoben zu werden. Die Integration der Mutter, vor allem aber der Kinder, war herausragend gut. Die Kinder sprechen allesamt fließend Deutsch, können sehr gute Schulleistungen aufweisen und werden mit Sicherheit hier Arbeit finden und eine gute Zukunft haben können.
 
Nach einigem Hin und Her hat letztlich auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl unsere Ansicht geteilt, die Familie ist nicht länger von einer Abschiebung bedroht.
 
Für 11 weitere Menschen haben wir erreicht, dass die angefochtenen Bescheide zumindest aufgehoben wurden, sie bekommen eine zweite Chance beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
 
11 Menschen konnten wir vor einer Abschiebung in andere europäische Staaten, die wegen der Bestimmungen der Dublin III-Verordnung gedroht hätte, bewahren.
 
Mein besonderer Dank gilt neben Ihnen, liebe SpenderInnen und Spender, die unsere rechtliche Arbeit dieses Jahr überhaupt erst möglich gemacht haben, den bezahlten MitarbeiterInnen des Rechtsberatungsteams, die heuer für uns die ganze Zeit über oder zumindest Teile davon tätig waren, nämlich Franziska Perl, Ariane Olschak, Marianna Mkrtchian und Michael Genner und vor allem auch unseren vielen ehrenamtlichen RechtsberaterInnen und DolmetscherInnen, die aufzuzählen den Rahmen sprengen würde. Asyl in Not kann sich froh schätzen, auf derart viele engagierte und kompetente Menschen zurückgreifen zu dürfen.
 
Mag. Norbert Kittenberger,
Leiter der Rechtsabteilung
11.12.2017

Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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