Ein Erfolg unserer Rechtsberatung

Im Februar 2017 lernte ich Familie Rahimi (Name geändert) kennen. Hr. Rahimi war im Kindesalter aus Afghanistan geflohen, nachdem die Taliban Herat eingenommen hatten. Gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen beiden Töchtern, ebenfalls afghanische Staatsbürgerinnen, ist er im Herbst 2015 aus dem Iran, wo die Familie sich nie legal aufhalten durfte, weiter nach Europa geflüchtet.

Nach einem nur kurzen Gespräch mit Fr. Rahimi und ihrer ältesten Tochter war klar, dass ihnen Asyl in Österreich gewährt werden muss. Beide sind westlich orientierte Frauen, die selbstbewusst auftreten und keinen Platz hätten in der afghanischen Gesellschaft, dort Gewalt ausgesetzt wären. Der ältesten Tochter war sogar in Österreich ein Preis für besondere Zivilcourage verliehen worden, Deutsch mit ihr zu sprechen war ohne große Probleme möglich.


Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sah den Fall anders – man erkannte zwar subsidiären Schutz zu, womit ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht verbunden ist, aber nicht mehr. Inwieweit die älteste Tochter in Afghanistan als westlich orientiertes Mädchen ohne Gefahr einer Verfolgung leben könnte, hat man nicht einmal überprüft. Eine klare Fehlentscheidung. Ich erhob eine Beschwerde für die Familie und übernahm die rechtliche Vertretung des Falles.
 
Wenig später wurde die Beschwerdeverhandlung am Bundesverwaltungsgericht anberaumt. Die älteste Tochter wurde zuerst befragt, knapp eine Stunde lang. Auf deutscher Sprache antwortete sie dem Richter auf seine Fragen dazu, wie sie sich das Leben in Österreich in Zukunft vorstellt, wie sie zu Karriere und Familie steht, welchen Stellenwert Religion für sie hat.
 
Sie sprach davon, dass sie daran glaubt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sein müssen, dass sie es ablehnt wie Frauen in Afghanistan zu Hause sitzen zu müssen und das Haus nicht gefahrlos verlassen zu können. Sie sprach von ihren Wünschen als Flugtechnikerin zu arbeiten, davon, dass sie sich auch für andere Religionen als den Islam interessiert. Rasch war klar: Ein Leben in Afghanistan kann ihr nicht zugemutet werden, als selbstbestimmte junge, westlich orientierte Frau müsste sie dort Verfolgung befürchten.
 
Der Richter erkannte der gesamten Familie Asyl zu, eine Befragung der Eltern und der jüngeren Schwester war gar nicht mehr nötig. Da der ältesten Tochter eindeutig Asyl zuzuerkennen war, musste auch den anderen Familienangehörigen der gleiche Schutz gewährt werden (BVwG 21.11.2017, W123 2151408-1, Dr. Michael Etlinger).
 
Wir freuen uns, dass die beiden Töchter der Familie ihre ersten Weihnachtsferien als Asylberechtigte in Österreich verbringen und hier nun erstmals seit Geburt frei von Ungewissheit und von Angst vor einer Abschiebung in ein Land, das ihnen völlig fremd ist, in eine gute Zukunft blicken können.
 
Mag. Norbert Kittenberger
Leiter der Rechtsabteilung von Asyl in Not
13.12.2017
 
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