Unterlassene Hilfeleistung durch eine vom Innenministerium bezahlte Organisation.

Der 18jährige Nasir stammt aus Nangarhar, einer afghanischen Provinz, die von den Taliban beherrscht wird. Die Regierung Afghanistans hat dort nicht den geringsten Einfluß mehr. Dafür hat sich der „Islamische Staat“ dort festgesetzt und führt gegen die Taliban Krieg, weil sie ihm nicht islamistisch genug sind. Keine angenehme Gegend also; man hat dort bestenfalls die Wahl zwischen dem Tod an der Cholera und dem Tod an der Pest.

 
Nasir ist von dort geflüchtet; seine Schule hatten die Taliban zerstört. Seine nächsten Angehörigen sind tot oder verschwunden. In Kabul, der Hauptstadt, hat er einen Onkel, aber der hat ihm jede Hilfe verweigert und ihn weggeschickt. Nasir ist nach Österreich geflüchtet. Sein Asylantrag wurde in erster Instanz vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) abgewiesen.
 
Abgewiesene Asylwerber in Österreich werden zur Verfassung einer Beschwerde einer der beiden vom Staat finanzierten Beratungseinrichtungen zugewiesen, entweder der ARGE Rechtsberatung (Diakonie und Volkshilfe) oder dem „Verein Menschenrechte Österreich“ (VMÖ). Die ARGE macht ausgezeichnete Rechtsberatung, der VMÖ vertritt die Interessen des Innenministeriums.
 
Die Zuteilung erfolgt nach dem Reißverschlußprinzip. Die Hälfte der Asylsuchenden landet also beim falschen Verein. Nasir wurde dem VMÖ zugewiesen. Er hat Pech gehabt.
 
Der VMÖ schrieb für ihn eine Beschwerde, die aus einem einzigen Satz besteht: „Ich möchte hiermit vorbringen, dass mein Leben in Gefahr war und die Taliban nicht wollte dass ich in die Schule gehe“.
 
Das ist alles! Kein Wort über die Sicherheitslage in seiner Herkunftsregion. Kein Wort darüber, wie sich der Wille der Taliban, er solle nicht in die Schule gehen, konkret auswirkte, nämlich in der Zerstörung seiner Schule! Kein Wort darüber, daß er keine Angehörigen hat, die ihm helfen könnten oder wollten.
 
Es hätte aber nur weniger zielgerichteter Fragen der VMÖ-Rechtsberaterin bedurft, um diese Fakten in kürzester Zeit festzustellen; Zeitmangel kann also keine triftige Begründung sein. Es war offenkundiger Unwille, etwas für ihn zu tun. Woher kam dieser Unwille? Ich glaube nicht unbedingt, daß es der Unwille gerade dieser Rechtsberaterin war. Ich glaube eher, es liegt an der Wesensart dieses Vereins, der von Anfang an nichts Anderes als eine Schöpfung des Innenministeriums war.
 
Vereine wie diesen VMÖ nennt man auch „GONGO“ (governmental organized NGOs). Zu seiner Entstehungsgeschichte siehe auch einen Artikel von mir aus dem Jahr 2011:
 
http://www.asyl-in-not.org/php/der_gefaengniswaerter,19305,27642.html
 
Die „Beschwerde“ wies das Bundesverwaltungsgericht als „unsubstantiiert“ ab.

Der junge Nasir wurde verhaftet und soll nun in sein von islamistischen Terrorbanden heimgesuchtes Herkunftsland deportiert werden. Der VMÖ hat ihm die rechtliche Hilfe, zu der er von Gesetzes wegen verpflichtet ist, vorenthalten. Polizeiminister Sobotka und der VMÖ-Chef Günter Ecker haften für jedes Haar, das Nasir in Afghanistan gekrümmt werden kann.
 
Ohne Zweifel ist Nasir nicht das einzige Opfer des VMÖ. Zweckdienliche Hinweise auf ähnliche Vorkommnisse nehmen wir gerne entgegen: office@asyl-in-not.org.
 
Kontaktdaten zu Günter Ecker:
http://www.verein-menschenrechte.at/kontakt.html
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
13. März 2017
 
www.asyl-in-not.org
 
Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

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