Das Leben in Afghanistan ist hart – der Boden gibt wenig Nahrung, die Sitten sind rau und drei Jahrzehnte des Krieges haben nicht nur das Land zerstört, sondern auch seinem Menschenschlag Hoffnung und Zukunft genommen. Viele halten dennoch an ihrer Heimat fest, harren weiter zwischen Drohnen der Amerikaner und Raketen der Taliban aus. Nicht aber Rashima, die ihre Familie aus dieser Hölle retten wollte.

Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, waren bei ihr weder Taliban noch Amerikaner, sondern die Dreistigkeit eines afghanischen Kommandanten in ihrem Dorf, der die Tochter an sich reißen wollte, die bereits verheiratete Liah als Ehefrau forderte und im Fall einer Weigerung Gewalt androhte. Rashima, die selbst immer unter ihrer Unterdrückung litt, einer Unterdrückung nur deshalb, weil sie eine Frau ist und damit in ihrer Heimat so viel weniger wert, konnte nicht hinnehmen, dass ihr Kind bis an ihr Lebensende als Haussklavin eines alten Feldherrn dienen sollte. Lieber legte sie ihr Schicksal und das ihrer Familie in die Hand von Fluchthelfern, als Liah so auszuliefern.

Rashima und ihre zwei Söhne retteten sich nach Österreich. Wir lernten sie in einer besonders verzweifelten Situation kennen: Ihre Tochter war verschwunden, irgendwo auf dem Weg von Griechenland in das Zentrum Europas – sie ist der Festung Europa zum Opfer gefallen. Rashimas Mann harrte weiter in Athen aus, darum bangend mit dem Rest seiner Familie vereint zu werden. Das Geld reichte nicht aus, auch ihn hierher zu bringen, die Familie musste sich trennen. Und sie, Rashima selbst, sollte nun zurück nach Afghanistan geschickt werden, so hat es das Bundesasylamt beschlossen, das Beschwerdeverfahren gegen diese Entscheidung war anhängig.

Wir begleiteten die Familie zu Behörden und Asylgerichtshof und konnten inzwischen erreichen, dass Rashima, ihr Mann, der inzwischen nach Österreich gerettet wurde, und ihre beiden Söhne bleiben dürfen. Der Asylgerichtshof teilte unsere Ansicht und entschied wie auch in vergangen Fällen, über die wir berichtet haben, dass Afghanistan für Frauen, die sich in ihrer Selbstbestimmtheit gegen den afghanischen Staat schon dadurch auflehnen, dass sie eine bedingungslose Unterdrückung durch die Gesellschaft nicht länger hinnehmen wollen, kein sicheres Land sein kann. Ihr droht dort eine asylrelevante Verfolgung.

Asyl in Not freut sich gemeinsam mit der Familie über die Möglichkeit Rashimas hier, vereint mit ihrem Mann, ihrem großen Wunsch nachkommen zu können: nämlich die Ausbildung zu einer Krankenschwester zu beginnen und ihren Kindern eine Zukunft zu schenken, die sie in Afghanistan niemals gefunden hätten, frei von der Gefahr in den tödlichen Konflikt am Hindukusch gesogen zu werden.

Mag. Norbert Kittenberger
Leiter der Rechtsabteilung

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