Familie M. darf nicht abgeschoben werden !
Das ist Strassers Asylgesetz:
Tschetschenische Folteropfer von Abschiebung bedroht!
NGOs stellen Flüchtlinge unter Schutz
Herr M. aus Tschetschenien, seine Frau und Kinder sind nach Österreich geflüchtet. Herrn M.’s Vater wurde von den Russen umgebracht; er selbst brutal geschlagen, seine Rippen gebrochen; seine Kinder mussten zusehen dabei. Die Familie ist schwer traumatisiert. Kein Einzelfall: in Tschetschenien geschehen fortwährend unsagbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Strassers Asylbehörden ist das egal. Die M.’s sind über die Slowakei gekommen. Dorthin müssen sie zurück. „Beschlossene Sache“, sagt der Beamte – noch vor der Einvernahme.
Daß Herr M. in der Slowakei zwei Monate in Schubhaft war und nur nach Hungerstreik freikam – einerlei! Daß den M.’s dort die Weiterschiebung nach Russland, die Auslieferung an die Verfolger droht – Strassers Beamte lässt das kalt… Daß Folteropfer und Traumatisierte jedenfalls zum Verfahren zuzulassen sind – ebenso!
Asyl in Not vertritt die M.s im Asylverfahren. Aber einer Berufung kommt seit 1. Mai keine aufschiebende Wirkung zu: Die M.s könnten jederzeit verhaftet und abgeschoben werden. So steht es im neuen, verfassungswidrigen Gesetz.
Noch ist kein Bescheid erlassen. Diese Abschiebung kann noch verhindert werden! Dafür brauchen wir die Hilfe der Öffentlichkeit.
Das Schicksal der M.’s ist kein Einzelfall. Flüchtlinge aus Tschetschenien und aus anderen Ländern behandelt man in Österreich so Tag für Tag. Wir NGOs nehmen das nicht mehr tatenlos hin.
Michael Genner, Asyl in Not
Spendenkonto:
Asyl in Not, Bank Austria
Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557