Wir haben auch diesmal gewonnen.
Lügengebilde des Strasserministeriums zusammengebrochen:
UBAS behebt Traiskirchner Bescheid – Tschetschenisches Folteropfer zum Verfahren zugelassen.
Unser Klient Abuschachid M. aus Tschetschenien sitzt seit 28. Juli in Eisenstadt in Schubhaft. Ohne Kontakt zu seiner hochschwangeren Frau. Strassers Erstaufnahmestelle Traiskirchen hatte seinen Asylantrag zurückgewiesen, weil er angeblich in der Slowakei Schutz finden kann. Diesen skandalösen, rechtswidrigen Bescheid hat nun der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) behoben.
Abuschachid ist Folteropfer. Er ist traumatisiert; so steht es im Brief der Amtsärztin. Traumatisierte sind jedenfalls zum Asylverfahren zuzulassen. So steht es im Asylgesetz, § 24b. Trotzdem hat Strassers Antiasylamt einen „Dublin-Bescheid“ erlassen: Abuschachid wurde vor den Augen seiner verzweifelten Frau verhaftet und in Handschellen abgeführt.
Asyl in Not erhob sofort Berufung und informierte die Medien. APA und „Salzburger Nachrichten“ berichteten ausführlich, die Online-Ausgaben von „Kurier“ und „Standard“ ebenso. Der ORF verlangte (vergebens) vom Innenministerium einen Besuchstermin, um Abuschachid im Gefängnis zu interviewen.
Ein Herr Ruscher vom Innenministerium behauptete daraufhin, Abuschachid sei von einem „eigens dafür ausgebildeten Arzt“ untersucht worden, dieser habe die Traumatisierung „nicht bestätigen können“.
Daran ist kein wahres Wort. Aber so ist es in den Zeitungen gestanden. Reine Desinformation. Im Akt gibt es außer dem Traumatisierungsbrief der Ärztin nur einen Befund des Ärzteteams von European Homecare. Auch in diesem Befund werden Traumatisierungsverdacht und körperliche Folterspuren festgestellt.
Dieser Ruscher hat – in Strassers Namen – die Öffentlichkeit angelogen. Das muß Konsequenzen haben. Aber nicht nur für ihn. Sondern für Strassers Behörde, die die Menschenrechte täglich bricht.
Auf dem Original der Ärztlichen Mitteilung, die die Folterspuren bestätigt, befindet sich (dem UBAS-Bescheid zufolge) ein Vermerk mit dem Wortlaut: „lt. Dr. Eichenseder Dublinverfahren fortsetzen“. Eine dienstliche Anweisung, unseren Mandanten trotz erwiesener Folterungen nicht (wie vom Gesetz vorgesehen) zum ordentlichen Asylverfahren zuzulassen, sondern ihn abzuschieben!
Eichenseder ist der Leiter der Erstaufnahmestelle Traiskirchen. Er hat sich diesem Vermerk zufolge über den Befund der Amtsärztin hinweggesetzt und seinen Untergebenen einen Gesetzesbruch verordnet; es liegt also jedenfalls das Delikt des Amtsmissbrauchs vor.
Wir haben vor drei Wochen – mit Hilfe der Medien und der Zivilgesellschaft – die Abschiebung der Familie M. verhindert; wir haben auch diesmal gewonnen.
Aber so kann es nicht weitergehen. In Traiskirchen gibt es offenbar eine wild gewordene Beamtenschaft, die von Strasser freie Hand bekommen hat, unschuldige Menschen zu verhaften und verschwinden zu lassen wie in einer Bananenrepublik.
Dank den Medien und dem unermüdlichen Einsatz der RechtsberaterInnen in Traiskirchen – und nicht zuletzt dank dem UBAS, einer unabhängigen Berufungsinstanz, die in ganz Europa als Vorbild angesehen wird – können wir in einzelnen Fällen Übergriffe und Rechtsbrüche verhindern.
Aber das ganze System dieser Erstaufnahmestelle Traiskirchen ist eine Eiterbeule, die aufgestochen gehört. Wir werden weiter berichten. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land.
Michael Genner,
Asyl in Not
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