„Heilbehandlung“ – bis in den Tod
In Zukunft würde man ihn „zwangsernähren“, wenn es nach Prokop und Miklautsch geht. Der Bescheid, ihn auszuweisen, könnte nicht mehr behoben werden; die bisherige Schutzklausel für Traumatisierte und Folteropfer haben Prokop und Miklautsch ersatzlos gestrichen.
Man würde Herrn A. daher festschnallen und ihm gegen seinen Willen eine Sonde durch die Nase in den Körper stecken – bis er abschubfähig wäre; Destination: Gulag. Eine „Heilbehandlung“, hat ein Abgeordneter der ÖVP das kürzlich im Fernsehen genannt.
Wir erwarten von den Ärztinnen und Ärzten in diesem Land, daß sie sich solchen Prozeduren verweigern; daß sie laut dagegen protestieren.
Wir verlangen von den Abgeordneten im Parlament, daß sie diesem Skandalgesetz ihre Zustimmung verweigern. Jeder einzelne, der dafür stimmt, macht sich mitschuldig an der Abschiebung wehrloser Menschen in den Tod.
Dieses Gesetz darf nicht beschlossen werden. Es ist eine Schande für dieses Land.
Michael Genner
Asyl in Not
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