Strassers Entwurf ist verfassungswidrig
Asyl in Not fordert den Innenminister zum Rücktritt auf

Jetzt sagt es sogar der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt: Der Entwurf des Innenministeriums zur Verschärfung des Asylrechts verstößt gegen die Menschenrechte und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.

Wir NGOs warnen seit Wochen davor:

Negative Bescheide im Zulassungsverfahren sollen nach Strassers Entwurf sofort vollstreckbar sein. Asylwerber werden dann trotz Berufung deportiert.

Strassers Liste “sicherer Drittstaaten” führt zu Kettenabschiebungen – bis ins Verfolgerland: ins Gefängnis, in den Tod.

Das Neuerungsverbot im Berufungsverfahren hebt elementarste Grundsätze des fairen Verfahrens auf: Fehlentscheidungen der Erstinstanz werden nicht mehr korrigierbar sein.

Schutzsuchende, oft traumatisierte Menschen auf der Flucht sollen wie Verbrecher durchsucht und festgenommen werden.

Asylwerber, die sich aus der Erstaufnahmestelle entfernen (etwa um uns NGOs aufzusuchen), können verhaftet werden.

Mit einem Wort: Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dann tritt der Rechtsstaat außer Kraft.

Wer für diesen Gesetzentwurf die Verantwortung trägt, der gefährdet zentrale Errungenschaften der Demokratie. Er tut es mutwillig und wider besseres Wissen, denn wir haben ihn gewarnt.

Asyl in Not fordert Konsequenzen:

Herr Strasser, treten Sie zurück !

Michael Genner,
Asyl in Not

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