Offener Brief an Herrn Strasser

Asyl in Not fordert Rechtsanspruch auf soziale Grundsicherung für Asylwerber und weist zynische Antwort-Emails des Innenministeriums zurück.

Asyl in Not

Unterstützungskomitee
für politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer
Währingerstraße 59, 1090 Wien
Tel.: (01) 408 42 10, Fax.: (01) 405 28 88
m.genner@asyl-in-not.org http://asyl-in-not.org
Spendenkonto: Bank Austria 698 035 557
Bankleitzahl 20151

Michael Genner
(Geschäftsführer)



Herrn
Bundesminister für Inneres
Dr. Ernst STRASSER
Herrengasse 7
1014 Wien

Wien, 24. Dezember 2001

Sehr geehrter Herr Minister !

Wir haben Sie in einem per Email übermittelten Schreiben am 18. Dezember 2001 auf die Missstände in der Bundesbetreuung hingewiesen. Wir haben davor gewarnt, daß schutzsuchende Menschen, denen der Staat die Aufnahme verweigert, erfrieren könnten. Gleichlautende Schreiben, die Sie an Ihre Verantwortung erinnerten, haben Sie auch von anderen Nichtstaatlichen Organisationen, so dem Evangelischen Flüchtlingsdienst, und von einzelnen Persönlichkeiten erhalten.

Unsere Schreiben wurden von subalternen MitarbeiterInnen der Bürgerdienst- und Auskunftsstelle Ihres Hauses beantwortet. Zu unserem Erstaunen lesen wir in diesen Antwort-Mails, daß eine “generelle Aufnahme aller Antragsteller” nicht möglich sei, daß aber immerhin “Alte, Kranke, Frauen oder Kinder” als “Grenz- oder Härtefälle” eingestuft werden könnten, für die Sie “humanitäre Lösungen zu erarbeiten versuchen”.

Wie gütig von Ihnen. Also nicht einmal für die am meisten Schutzbedürftigen, für Alte, Kranke, Frauen und Kinder, sehen Sie den – von der gesamten Zivilgesellschaft geforderten – Rechtsanspruch auf soziale Grundsicherung vor. Selbst diese verzweifelten Menschen sollen von der Gnade Ihrer Beamtenschaft abhängig sein.

Ihre PostbeantworterInnen behaupten auch, “im Sinne der gerechten Hilfeleistung” sei es “dem Bundesministerium für Inneres aber keinesfalls möglich, jener nicht unbeträchtlichen Anzahl von Personen Unterstützung einzuräumen, die mit unwahren oder unvollständigen Angaben – insbesondere zu ihrer Identität oder ihrer vorgegebenen Hilfsbedürftigkeit – versuchen, in die Bundesbetreuung zu gelangen.”

Glauben Sie wirklich, irgend jemand, der es gar nicht nötig hat, täuscht Hilfsbedürftigkeit vor, nur damit er ins Lager Traiskirchen kommen darf? Meinen Sie ernstlich, dort ist es so toll? Meinen Sie, jemand, der nicht hilfsbedürftig ist, möchte unbedingt dorthin?

Oder glauben Sie, die Tausenden, die alljährlich die kirchlichen Notquartiere bevölkern, weil ihnen die Bundesbetreuung verweigert wurde, schwimmen in Wirklichkeit im Geld? Oder was sonst stellen Sie sich vor, wenn jemand in Ihrem Auftrag so etwas schreibt?

Wissen Sie, wie oft in unserem Wartezimmer Menschen sitzen, die seit Tagen nichts gegessen haben und daß wir einen Teil unserer Spendengelder zur Soforthilfe für mittellose, hungernde und frierende Asylwerber verwenden?

Wissen Sie, daß wir schon die Rettung rufen mussten, als ein Flüchtling, der nicht in Bundesbetreuung war, in unserem Büro vor Hunger kollabierte? Wissen Sie, wie viele Flüchtlinge in Telefonzellen oder in Bahnhofsklos übernachten müssen, weil es nirgends sonst Platz für sie gibt?

Wissen Sie, warum Flüchtlinge ihre Identität nicht nachweisen können? Weil sie auf der Flucht ihre Papiere verloren haben; oder weil sie ihnen weggenommen wurden; oder weil sie im Krieg verbrannt sind; oder weil sie sie nicht mitnehmen konnten auf der Flucht und sie auch nicht nachschicken lassen können, weil Krieg ist und die Post nicht funnktioniert.

Oder auch: weil sie immer noch Angst haben vor den Verfolgern und aus Angst nicht sagen, wer sie sind. Haben alle diese Menschen keinen Anspruch auf ein Dach über dem Kopf?

Wissen Sie, daß der Schutz der Menschenrechtskonvention absolut ist? Daß er auch “undokumentierte” Menschen schützt? Menschen, deren Identität nicht feststeht, weil ihnen der Fetzen Papier fehlt, der sie nach Meinung mancher Beamter erst zu Menschen macht? Die aber trotzdem den Hunger und den Frost genauso spüren wie jeder “dokumentierte” Mensch?

Wissen Sie, daß der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung feststellt, daß “das Feststehen der Identität keine besondere gesetzliche Voraussetzung für die Gewährung von Abschiebungsschutz” ist (so etwa 99/20/0465-6 vom 25.11.1999, u.a.m.)?

Daß also auch “undokumentierte” Flüchtlinge nicht dorthin abgeschoben werden dürfen, wo ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung droht?

Meinen Sie nicht, daß das Gleiche auch für die Aufnahme in die Bundesbetreuung zu gelten hat? Oder glauben Sie, die Verweigerung elementarster Bedürfnisse wie Essen, Trinken und Wärme sei keine so schlimme Grundrechtsverletzung wie die Abschiebung in ein Folterland?

Herr Minister Strasser! Sie werden einsehen müssen, daß Flüchtlinge keine Bittsteller sind. Sondern Menschen, die nichts anderes verlangen als ihr selbstverständliches Recht.

Gemeinsam mit vielen anderen Nichtstaatlichen Organisationen, zusammengeschlossen in der Plattform “ÖsterREICH – für alle GLEICH”, fordert Asyl in Not: Gleiche Rechte für alle! Artikel 7 der Bundesverfassung soll lauten: “Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor dem Gesetz gleich”.

Das bedeutet auch den gleichen Rechtsanspruch aller Menschen in diesem Land auf eine ihren Bedürfnissen konforme soziale Grundsicherung.

Das Recht, zu leben, das Recht, nicht zu hungern und zu frieren, ist ein elementares Menschenrecht, über das auch Ihr Haus, Herr Minister Strasser, auf die Dauer sich nicht hinwegsetzen kann.

Frohe Weihnachten!
Michael Genner, Asyl in Not

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