Zynismus ohne Grenzen

Der junge Iraker war Besitzer eines Copy-Shops. 2014 wurde seine Stadt vom IS erobert und er musste gemeinsam mit seiner Familie nach Bagdad fliehen. Seinen Copy-Shop nutzten Anhänger des IS, um Plakate und Werbungen zu drucken. 2015 wurde ein Teil der Stadt von den schiitischen Milizen rückerobert. In diesem Teil befand sich auch das Geschäft. Er wurde von den Milizen aufgesucht. Der Vorhalt war die “Zusammenarbeit mit dem IS”. Zwei Monate lang wurde er inhaftiert und gefoltert.

 Es gelang ihm schließlich die Flucht nach Österreich. Hier stellte er einen Asylantrag und wurde vor dem BFA in Wiener Neustadt einvernommen. Im Jänner 2018 kam dann der vollinhaltlich negative Bescheid. Die Begründung – die Fluchtgeschichte sei nicht glaubhaft.
 
Dass mit allen Mitteln versucht wird, möglichst viele Asylanträge abzuweisen, ist seit langem bekannt. Besonders unfaire Bescheide gibt es auch unzählige. Jedoch war in diesem Fall unser Entsetzen über die Vorgehensweise und Begründung der Beamtin unübertroffen groß. Die tatsächlich bestehende Glaubwürdigkeit des Klienten ergibt sich für jeden unbefangenen Menschen aus seinen ausnahmslos detaillierten Angaben. Der folgende Ausschnitt aus dem Bescheid spricht für sich:
 
Ihre Schilderungen zu den erlittenen Folterungsmethoden wie das Ziehen der Zehennägel, schlagen mit Stromkabeln und Schläuchen sowie die erhaltenen Stromschläge entsprachen den Vorgängen wie sie z.B. in den Berichten von Amnesty International nachzulesen sind, jedoch fehlte es Ihren Schilderungen ganz offensichtlich an lebensnahen Details, weshalb nicht glaubhaft war, dass Sie diese Folterungen bzw. Anhaltung selbst erlebt haben.
 
Die Berichte sind Ihnen bekannt, da Sie in Ihrer Stellungnahme vom 12.09.2017 auf diese Berichte hingewiesen haben und gewann die erkennende Behörde den Eindruck, dass Sie ein Konstrukt unter Zuhilfenahme der Berichte von Amnesty International vorbereitet haben.
[…]
 
Sie schilderten sehr oberflächlich gehalten, dass die Wunden an den Zehen wie Feuer gebrannt haben und dass Sie bei den Stromschlägen laut geschrien haben. Erst nach wiederholter Aufforderung gaben Sie an, dass sich der Körper durch die Stromstöße verkrampft hat.
[…]
 
Sie gaben sehr vage Angaben an, wie z.B. Sie hatten höllische Schmerzen und großes Leid und mussten vor Angst urinieren, jedoch waren Sie nicht in der Lage, Ihre persönlichen Empfindungen, Wahrnehmungen, Schmerzen in jener Situation zu schildern. Bedenkt man, dass Sie weder stehen noch liegen konnten, so wären Schilderungen zu dieser „unbequemen“ Lage unausweichlich gewesen bzw. dass sich eigentlich durch diese „unbequeme“ Lage Ihre Schmerzen noch vergrößert haben. Aber auch aufgrund Ihrer Angaben, Sie wären genötigt worden, in der Zelle zu urinieren, entstand für die erkennende Behörde die Frage, warum Sie dann nicht angegeben haben, dass Sie in einem so kleinen Raum unvermeidlich im eigenen Urin liegen bzw. sitzen mussten.“
 
Eine Beschwerde gegen diesen skandalösen Bescheid bereite ich gerade vor.
 
Die Außenstelle des BFA in Wiener Neustadt ist bereits mehrfach in Kritik geraten. Beispielsweise veröffentlichte die ÖRAK 2017 einen Wahrnehmungsbericht in dem u.a. von der willkürlichen und restriktiven Vorgehensweise bei der „Auslegung der Verfahrensvorschriften wie auch bei der Entscheidungspraxis“ der Außenstelle berichtet wird. Es heißt:
 
„Gerade in Asylverfahren, die ua das Recht auf Leben, das Recht, nicht der Folter, der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, zum Gegenstand haben, erweist sich dieses Vorgehen auch in grund- und menschenrechtlicher Hinsicht bzw auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als besonders problematisch.”
 
https://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht/wnb_2016_2017.pdf
 
Die Beamt*innen scheinen zu vergessen, dass vor ihnen Menschen sitzen. Menschen, denen Ungerechtigkeiten widerfahren sind und die während der Einvernahme einer Retraumatisierung ausgesetzt werden. Statt Mitgefühl erwartet sie jedoch reiner Zynismus und Respektlosigkeit.
 
Dass die Behörde einfühlsam ist und Mitgefühl zeigt, wird nicht erwartet. Erwartet werden darf aber wohl, dass eine staatliche Behörde zumindest ein gewisses Maß an Professionalität, Höflichkeit und Respekt aufweist.
 
Marianna Mkrtchian
Rechtsberaterin, Asyl in Not
 9. März 2018

 
Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW
 
Online spenden:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php

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