Diesen Aufruf nahm Strassers Polizei zum Vorwand, um eine Strafanzeige gegen die Vorsitzende von SOS-Mitmensch, Rechts-anwältin Nadja Lorenz, wegen „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze“ zu konstruieren. Dieses Verfahren wurde aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Einstellung eines Verfahrens kommt rechtlich einem Freispruch gleich. Somit ist klargestellt, daß Hilfe für „Illegale“ nicht verfolgt werden darf.

Ein Großteil der „Illegalen“, die wir in den Notquartieren und bei Privatleuten unterbrachten, ist mittlerweile „legalisiert“, weil der UBAS die Bescheide behoben hat. Diese Flüchtlinge konnten wieder „auftauchen“.

In einigen Fällen hat sogar das Asylamt selbst „Berufungsvorentscheidungen“ ge-troffen, das heißt: seine eigenen rechtswidrigen Bescheide für ungültig erklärt!

Diese späte Einsicht freut uns natürlich. Aber man muß klar sagen, daß sie nur unter unserem Druck zustande kam.

Unterdessen hat der Verfassungsgerichtshof das Strassergesetz in den wesentlichen Punkten für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Seither wurde keiner unserer Klienten mehr abgeschoben. Viele wurden von der Erstaufnahmestelle problemlos zum Verfahren zugelassen. Fast könnte man meinen, es sei vorweihnachtlicher Friede eingekehrt…

Die Krönung unserer Kampagne war aber Strassers Rücktritt. Unser schönstes Vorweihnachtsgeschenk.

Die Zivilgesellschaft hat einen gefährlichen Angriff abgewehrt. Asyl in Not war dabei, wie es unserem Leitbild entspricht, die Speerspitze; die Zivilgesellschaft muß nämlich auch wehrhaft sein.

Aber täuschen wir uns nicht. Neue Gefahren kommen auf uns zu. Strasser hat vor seinem Abgang die Weichen für weitere Verschärfungen gestellt. Wir werden auch für diesen Kampf gerüstet sein.

Michael Genner, Asyl in Not

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