Wir haben gesiegt !

Soeben erfahren wir: Strasser gibt nach!
Familie M. wird nicht abgeschoben.

Die Zivilgesellschaft hat gesiegt

Asyl in Not hat heute früh eine Pressekonferenz abgehalten und gegen die drohende Abschiebung der tschetschenischen Flüchtlingsfamilie M. protestiert.

Michael Genner (Asyl in Not), Abgeordnete Terezija Stoisits (Grüne) Anny Knapp (Asylkoordination), Vertreter zweier tschetschenischer Vereinigungen sowie der Gesellschaft für bedrohte Völker sowie zahlreiche Medienvertreter nahmen daran teil.

Michael Genner gab bekannt, daß der traumatisierte und von den Russen schwer mißhandelte Tschetschene M. von einer Wiener Familie unter Schutz gestellt wurde, um seine Abschiebung zu verhindern.

Nur zwei Stunden nach der Pressekonferenz langte bei Asyl in Not ein Email des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Traiskirchen, ein, in dem steht, daß die Zulassung Herrn M.”s zum Asylverfahren beschlossen wurde.

Leider sei dem Bundesasylamt sein Aufenthaltsort nicht bekannt; wir mögen ihn daher in Kenntnis setzen, daß er sich in Traiskirchen seine Aufenthaltsberechtigungskarte abholen kann.

Das ist ein großartiger Erfolg der demokratischen Öffentlichkeit. Ohne Pressekonferenz, ohne Einschaltung der Medien wäre uns das nicht so rasch gelungen. Wir danken daher allen JournalistInnen, die durch ihre Präsenz (und auch durch ihre beharrliche Nachfrage beim Innenministerium) zum glücklichen Ausgang beigetragen haben.

Dieser Triumph darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Fall M. nur die Spitze des Eisbergs ist. In Traiskirchen verschwinden täglich Menschen in der Schubhaft, ohne daß die Öffentlichkeit davon erfährt.

Auch wurde uns aus Kreisen der Beamtenschaft mitgeteilt, daß seitens des Innenministeriums eine Weisung beabsichtigt sei, Traumatisierung nicht mehr (wie vom Gesetz vorgesehen) aus Ausschlußgrund von der Dublinklausel anzusehen. Das wäre ein krasser Rechtsbruch, der nicht hingenommen werden kann.

Asyl in Not fordert daher weiterhin freien Zugang der NGOs zu allen Asylverfahren in den Erstaufnahmestellen.

Wir verlangen die unverzügliche Zulassung aller tschetschenischen Asylwerber zum Asylverfahren, weil alle Tschetschenen schreckliche, traumatisierende Erlebnisse hinter sich haben.

Und wir verlangen natürlich auf Perspektive überhaupt (im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Asylrechts) die freie Wahl des Asyllandes durch den Flüchtling.

Wir werden auch weiterhin verfolgte Menschen, deren Recht von den Behörden mißachtet wird, unter Schutz stellen. Der Erfolg gibt uns Mut und Kraft. Wir kämpfen weiter. Österreich muß wieder Asylland werden. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land!

Michael Genner
Asyl in Not

 Spendenkonto:

  Asyl in Not, Bank Austria
Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557

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