Das Bundesasylamt !

UBAS mit sinnlosen Bescheiden der Erstinstanz überlastet.
Arbeitsverweigerung in Traiskirchen.

Polizeiminister Strasser hackt, in trautem Verein mit Haider, seinem Stichwortgeber, auf dem Unabhängigen Bundesasylsenat herum. Der UBAS soll schuld daran sein, daß die Asylverfahren so lange dauern.

Die Wahrheit ist: Das Bundesasylamt ermittelt nicht nur schleißig, sodaß der UBAS alles neu aufrollen muß; sondern die Erstinstanz produziert auch bei völlig klarem Sachverhalt Bescheide am laufenden Band, die aus nichts als Textbausteinen bestehen und in dreistem Widerspruch zur Judikatur des UBAS und des Verwaltungsgerichtshofes stehen.

Über diese rechtswidrigen Bescheide muß der UBAS dann verhandeln und verliert seine und unsere Zeit. So zum Beispiel in den (hier schon öfters erwähnten) Asylverfahren afghanischer Frauen.

Eben war ich wieder mit einer afghanischen Frau beim UBAS; das Bundesasylamt (Außenstelle Traiskirchen) hatte ihren wohlbegründeten Antrag mit den selben dümmlichen Textbausteinen abgewiesen, über die wir schon in unserer Aussendung vom 1.9.2004 berichteten: Es sei den Frauen zumutbar, die in Afghanistan geltenden Vorschriften zu beachten; der Islam sei ja seit jeher die in Afghanistan herrschende Religion…

Natürlich hat der UBAS unserer Berufung stattgegeben und der Dame Asyl gewährt. Aber es musste eine Verhandlung stattfinden, der Dolmetscher musste bezahlt werden – Vergeudung von Zeit und Geld auf Kosten von uns Steuerzahlern.

Das Gleiche gilt für Asylverfahren tschetschenischer Flüchtlinge: Jeder weiß, daß die Tschetschenen als Volksgruppe verfolgt werden. Daß in ihrer Heimat ethnische Säuberungen und Massaker schlimmster Art stattfinden. Der Sachverhalt ist klar, die Rechtslage eindeutig – diese Menschen sind Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Ihre Anerkennungsrate in Österreich beträgt 96 Prozent!

Trotzdem entscheidet das Asylamt seit einigen Monaten fast immer negativ. Weil Herr Strasser beschlossen hat, daß es schon zu viele Tschetschenen mit positiven Bescheiden in Österreich gibt. Daher landen hunderte Verfahren beim UBAS (der – sobald er dazu kommt – positiv entscheidet) und vermehren den Rückstau. Das ist der wahre Grund, warum alles so lange dauert und die Akten liegen bleiben.

Manche Fälle würdigt das Asylamt nicht einmal eines negativen Bescheids. Ein junges Paar aus dem Iran – eine Liebesromanze: Sie ist Christin, er war Moslem und ist ihretwegen von seinem Glauben „abgefallen“. Eine klare Sache: Auf Abfall vom Glauben steht der Tod.

Der Akt ist über ein Jahr in Traiskirchen gelegen! Die beiden Flüchtlinge wurden zehnmal zur Einvernahme geladen – und jedes Mal wieder weggeschickt. Weil der Referent oder der Dolmetscher krank oder verhindert oder der Beamte sonstwie unlustig war.

Beim zehnten Mal war ich selber mit – und musste ebenfalls unverrichteter Dinge abziehen. Da ist mir die Geduld gerissen und ich habe einen Devolutionsantrag an den UBAS gestellt. Das heißt: Wir überspringen die erste Instanz und gehen gleich in die zweite; das ist möglich, wenn mehr als 6 Monate vergangen sind.

Das war aber leider keine Strafe für das Asylamt, sondern das heißt nur, daß der UBAS noch einen Akt mehr auf den Tisch bekommt – trotz dem Rückstau, und aus keinem anderen Grund, als weil das Bundesasylamt seine Arbeit nicht macht.

So kann es nicht weitergehen. Wir werden versuchen müssen, das Asylamt zu mehr Fleiß und zum Respekt vor der geltenden Rechtsprechung zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann gehört diese Behörde überhaupt abgeschafft.

Erste Instanz könnte dann der UBAS sein, der ohnedies die ganze Arbeit macht, zweite ein Verwaltungsgericht und dritte wie bisher der Verwaltungsgerichtshof. Die wenigen guten Beamten der Erstinstanz könnte der UBAS übernehmen…

Ein Gedankenspiel, einstweilen nur. Aber die Zeiten ändern sich. Herrn Strasser wird seine Arroganz noch vergehen.

Michael Genner,
Asyl in Not

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