Notruf Asyl

Juscha H. sitzt in Schubhaft in Wien. Hernalsergürtel, Polizeigefangenenhaus. Seine alten, kranken Eltern weinen um ihn. Sie sind traumatisiert genug, um in Österreich zu bleiben. Er soll abgeschoben werden; er ist angeblich nicht krank genug. Der Verwaltungsgerichtshof hat Juschas Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Freigelassen wird er trotzdem nicht. Weihnachten im Prokopland.

Juscha ist mit seinen Eltern aus Tschetschenien geflüchtet. Die russischen Soldaten suchten ihn; sein Leben war in Gefahr. Erste Station war Polen. Aber Polen ist nicht sicher, in den Lagern tummeln sich Agenten des prorussischen Kadirow-Regimes. Also sind sie nach Österreich weitergeflüchtet.

Die Eltern erhielten die „weiße Karte“; sie dürfen bleiben. Juschas Antrag wurde als unzulässig zurückgewiesen, auch der UBAS (eine Frau Unterer) bestätigte ohne irgendein Ermittlungsverfahren den „Dublin-Bescheid“. Inzwischen lag auch für Juscha ein Befund der Ordination „AMBER“ (einer Einrichtung der Evangelischen Diakonie) vor: Posttraumatische Belastungsstörung. Für Frau Unterer – einerlei!

Juschas Mutter kann nach einer Operation am Bein nicht gut gehen. Der Vater wurde am Auge operiert, er ist sehbehindert. Beide Eltern sind ständig auf Juschas Hilfe angewiesen.

Am 17. Dezember führte Juscha seine Eltern in Traiskirchen zum Essen in die Lagerkantine. Unterwegs hielten ihn Polizisten auf. Er solle mitkommen ins Büro; er könne seinen „positiven Bescheid“ abholen.

Als Juscha den Bescheid übernahm, klickten die Handschellen. Der Bescheid war negativ. Die Eltern flehten die Polizisten an – vergebens. Juschas Vater hat uns einen Brief geschrieben:

„Die Polizisten schrieen mich und meine Frau an. Sie sperrten uns den Weg zu unserem Sohn ab. Ihr Verhalten erinnerte mich an die russischen Soldaten in Tschetschenien. Einer trat meine Frau auf ihr (nach einer Operation schmerzendes) Bein. Mich drückten fünf ‚Ordnungskräfte’ gegen die Wand, bis mir schlecht wurde; nach dem Stoß eines Polizisten fiel ich zu Boden…“

Juscha wurde nach Wien ins Polizeigefängnis gebracht. Eine Rechtsanwaltskanzlei brachte gegen den UBAS-Bescheid eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ein. Der Verwaltungsgerichtshof erkannte der Beschwerde sofort die aufschiebende Wirkung zu.

Trotzdem lehnte der zuständige Fremdenpolizist der Bezirkshauptmannschaft Baden, Nikolaus Schantl, Juschas Haftentlassung ab. Der Verwaltungsgerichtshof werde sicher in drei oder vier Wochen entscheiden; so lange bleibe Juscha im Gefängnis, meinte Schantl am Telefon zu einer Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei.

Asyl in Not hat eine Haftbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich eingebracht.

Juscha sitzt im Gefängnis. Seine Eltern sind völlig verzweifelt. Sie sind physisch krank und psychisch traumatisiert.

Liebe Leserinnen und Leser !

Schicken Sie Protestmails an Frau Prokop, ministerbuero@bmi.gv.at; so wie im November, als Frau Hatome mit ihrem drei Monate alten Kind in einer „Mutter-Kind-Zelle“ in der Schubhaft saß. War erfolgreich damals; sie war bald darauf auf freiem Fuß. Kopien bitte an uns uns.

Protestieren Sie auch bei der Fremdenpolizei der Bezirkshauptmannschaft Baden. Schreiben Sie Leserbriefe an Zeitungen; schreiben Sie an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Fordern Sie, dass es anders wird in diesem Land.

Frohe Weihnachten Ihnen allen.

Michael Genner

Asyl in Not.

Währingerstraße 59

1090 Wien

Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371

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