Verwahrlosung der Judikatur
Asyl in Not fordert Vetorecht bei Neubesetzungen:
UBAS-Mitglied Esther Schneider wollte schwerst Traumatisierten abschieben lassen.
Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) ist aufgestockt worden anfangs dieses Jahres. Weil er so viele Fälle zu bearbeiten hat. Manche davon bleiben jahrelang liegen. Da war eine Aufstockung keine so schlechte Idee. Oder doch? Mir scheint leider, sie hat dem UBAS ganz und gar nicht gut getan.
Herr A. aus Tschetschenien war von April bis Juni 2006 in Schubhaft. Unsere LeserInnen erinnern sich: Er ist schwerst traumatisiert. Aus dem Gutachten von Herrn Klasek, einem renommierten Experten für Folteropfer:
„Er sei wegen Schlafmangels sehr erschöpft. Als Grund gab er Albträume an: Die Leiche seines Bruders mit Folterspuren und Einschüssen, Maskierte. Er habe zu Hause bekleidet geschlafen, um jederzeit fliehen zu können. Hier habe er es anders versucht, das gehe aber nicht, denn die Angst bleibe.
„Er sei zweimal verhaftet, befragt und erniedrigt worden. Beschreibt Folter in einem Keller, der auch Toilette für die ihn Verhörenden war. Handbetriebener Stromgenerator, Schlagstock aus Gummi, Fußtritte. (Atmet schwer, hat feuchte Augen).
„Herzschmerzen, taube Arme, Schwindelgefühl und schwache Beine, Atembeklemmungen, erhöhter Puls. Einengung, Sinnverlust, Todessehnsucht. Schon das Geräusch eines Flugzeuges treibe ihn in Panik, sein Dorf sei stark bombardiert worden. Auch der überraschende Anblick eines Polizisten versetze ihn in Schrecken.
„Diagnose: post-traumatische Belastungsstörung (ICD10: F43.1) zu Folge serieller Traumatisierung.“
Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) hat durch sein Mitglied Dr. Esther Schneider unsere Berufung abgewiesen. Die Abschiebung eines Traumatisierten sei kein Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Die belesene Frau Doktor zitiert dazu einiges an Paragraphen und Judikatur.
Esther Schneider ist noch nicht lange im UBAS. Sie hat den längsten Teil ihrer Karriere im Innenministerium verbracht. Böse Zungen berichten, dass sie – wenn sie von Liese Prokop spricht – immer noch „die Chefin“ sagt.
Das Asylamt, Erstabschiebestelle Ost, hatte Herrn A., damals in Schubhaft, von einem Amtspsychiater begutachten lassen. Auch der hatte befunden, die Abschiebung komme einer unmenschlichen Behandlung gleich.
Nur die Zusatzfrage: Ist Besserung möglich? Die hatte er auch mit „ja“ angekreuzt. Und zwar – wie bald? In drei Wochen… Er hatte Herrn A. Tabletten verschrieben, die ihn müde machten. Um ihn ruhig zu stellen. Ich habe ihm geraten, diese Pillen nicht mehr zu nehmen.
Nach drei Wochen begutachtete der Amtsarzt Herrn A. noch einmal. Und befand, dass es ihm viel besser gehe. Dank seiner Therapie sei er abschiebefähig geworden. Herr A., wie gesagt, hatte seine Pillen gar nicht mehr geschluckt…
Auch Frau Schneider hat Herrn A. für abschiebefähig erklärt. Sie wollte ihn nach Polen schicken; in ein Land, das erst vor wenigen Monaten einen anderen, von Österreich deportierten Tschetschenen nach Rußland weitergeschoben hat, wo er gleich darauf umgebracht wurde.
Der Termin für die Abschiebung stand schon fest. Es war ein Wettlauf mit der Zeit – bis der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerden, die Rechtsanwalt Dr. Pochieser erhob, die aufschiebende Wirkung zuerkannte. Herr A. wurde aus der Haft entlassen und darf endlich wieder bei seiner Frau, seinem Bruder und seinem neugeborenen Kind sein.
Die Haft hat ihn neuerlich schwer traumatisiert. Ein Gutachten hat das festgestellt. Frau Schneider ist mitverantwortlich dafür. Frau Schneider muß aus dem UBAS hinaus.
Das Unrecht hat Namen und Adresse. Allen Senatsmitgliedern, die diese Person aus falsch verstandener Kollegialität verteidigen werden, sei eines gesagt: Der UBAS ist entstanden, nach Löschnaks Sturz, als Gegengewicht zur Unrechtsprechung des Innenministeriums.
Aber dass er das wurde, war dem Einschreiten der NGOs, vor allem von Asyl in Not zu verdanken. Anfangs hatten sich Herr Bernkopf und Frau Michel, beide der Fachabteilung des Innenministeriums entsprungen, um die Leitung beworben. Das konnten wir verhindern, zum Glück für das Recht in diesem Land.
Also ist der UBAS, mit allen seinen Stärken und Schwächen, auch unser Baby. Darum verteidigen wir ihn auch. Gegen ungerechte Kritik – aber auch gegen Unterwanderung.
Bei künftigen Neubesetzungen wollen wir ein Vetorecht der NGOs. Ernennungen haben nach einem Hearing zu erfolgen, durch eine Kommission, in der die NGOs eine Sperrminorität besitzen. Nur so ist zu verhindern, dass jemand, der den Menschenrechten widerspricht, in dieses Gremium kommt.
Asyl in Not veröffentlicht regelmäßig die Namen von SchreibtischtäterInnen.
Zweckdienliche Hinweise nehmen wir gerne an.
Michael Genner
Asyl in Not
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