Wir leisten Widerstand

Frau Prokop hat einen Asylgesetzentwurf vorgelegt, der Herrn Strassers Gesetz an Verfassungswidrigkeit noch übertrumpft.

Wie erinnerlich, hatte der Verfassungsgerichtshof im Oktober letzten Jahres entschieden, daß Berufungen gegen Ausweisungsbescheide im Zulassungsverfahren die aufschiebende Wirkung zukommt.

Das bedeutet, daß Flüchtlinge, deren Anträge wegen angeblicher Zuständigkeit eines anderen „Dublin“-Staates zurückgewiesen wurden, nicht zurückgeschoben werden dürfen, solange das Berufungsverfahren läuft.

Der neue Entwurf setzt sich dreist über diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hinweg. Jetzt heißt es nämlich: „Einer Berufung gegen eine Ausweisung (im Dublin-Verfahren) kommt eine aufschiebende Wirkung nur zu, wenn sie vom Bundesasylamt zuerkannt wird.“

Und wenn das Bundesasylamt das nicht tut? Ja richtig, dann kann man einen Antrag stellen. Über den irgendwann einmal entschieden werden wird. Natürlich negativ. Dann kann man Berufung erheben an den UBAS. Der hoffentlich entscheiden wird, solange man noch nicht abgeschoben ist…

Bis dahin, so lässt Frau Prokop verlauten, sitzen die Flüchtlinge nämlich hinter Gittern. In Dublin-Verfahren, so stand es gestern in den Zeitungen, soll generell die Schubhaft verhängt werden, damit die Flüchtlinge nicht untertauchen.

Eingesperrt werden soll aber auch, wer einen „Folgeantrag“ stellt – einen neuen Asylantrag, weil etwas Neues geschehen ist. Auch diese Schubhaftbestimmung hatte der Verfassungsgerichtshof aufgehoben; Frau Prokop führt sie durch die Hintertüre wieder ein.

Und natürlich: Die Ausnahmeregel, daß Folteropfer und Traumatisierte nicht abgeschoben werden dürfen, sondern zum Verfahren zuzulassen sind, steht nicht mehr im neuen Entwurf. Auch diese am schwersten Verfolgten will man nun ohne Gnade deportieren – in Dritt- und „Dublin“-Länder, von denen wir wissen, daß sie dort nicht sicher sind.

Wie erinnerlich, sind voriges Jahr tatsächlich viele, vor allem tschetschenische Asylwerber aus der Erstabschiebestelle Traiskirchen geflüchtet, weil sie sonst in die Slowakei deportiert worden wären, die sie weitergeschoben hätte in Putins Folterkammern; die enge Verbindung des slowakischen mit dem russischen Geheimdienst ist uns bekannt.

Wie erinnerlich, haben SOS Mitmensch und Asyl in Not dazu aufgerufen, Verfolgte privat unter Schutz zu stellen; Herr Strasser ließ daraufhin ein Strafverfahren gegen SOS-Mitmensch-Obfrau Nadja Lorenz konstruieren.

Privater Schutz wird auch jetzt wieder nötig sein, in noch weit größerem Maß. Daher hat Frau Prokops Schwester im Geist, FP-Miklautsch, eine „Lex-NGO“ angekündigt: „Hilfe beim Untertauchen von Asylwerbern“ soll unter Strafe gestellt werden, „zur Abschreckung“.

Davor fürchten wir uns aber nicht. Wir vertrauen auf die moralische und politische Kraft des Widerstands. Frau Miklautsch wird ihre Amtsdiener warm anziehen müssen, bevor sie sie auf Menschenjagd schickt. Wir werden sie nämlich ein bisschen spazieren führen im anderen, im demokratischen Österreich.

Frau Prokop hat noch nicht verstanden, daß sie andere Partner braucht als die Haiderpartei, wenn sie Zukunft haben will. Weil die Zeit von Schwarz-Blau bald ablaufen wird. Will sie wirklich in letzter Minute Fundamente des Rechtsstaates zerschlagen? Herr Strasser musste gehen, nicht zuletzt, weil er anderen politischen Optionen im Wege stand…

Neue, schwere Auseinandersetzungen kommen auf uns zu. Wir sind vorbereitet darauf. Am Ende wird das Menschenrecht siegen.

Michael Genner,
Asyl in Not

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