Jahresrückblick aus der Sicht der Rechtsberatung

Im Jahr 2007 hat Asyl in Not 77 inhaltliche Asylverfahren gewonnen (24 beim Asylamt, 53 beim UBAS; plus 46 Kinder). Unter den Erwachsenen, die Asyl erhielten, waren 52 Tschetschenen, 8 Afghanen, 7 Iraner, 2 Angolaner, 2 Dagestaner, 2 Armenier, 1 Georgierin, 1 Russe, 1 Syrer und 1 Guineer. Ein weiterer von uns vertretener Armenier, eine Filipina sowie 4 tschetschenische Familien erhielten zwar nicht Asyl, aber subsidiären Schutz.

21 Dublinbescheide wurden aufgrund unserer Berufungen behoben. In 21 Fällen haben Unabhängige Verwaltungssenate (UVS) die Schubhaft aufgrund der von Asyl in Not eingebrachten Beschwerden für rechtswidrig erklärt.

Oft aber führt in Schubhaftsachen erst der Weg zum Verwaltungsgerichtshof zum Erfolg: Viele Schubhaftbeschwerden, mit denen wir die Verwaltungssenate seit Inkrafttreten des Prokopgesetzes (Jänner 2006) eingedeckt hatten, tragen jetzt endlich Früchte: Abgewiesen vom UVS, hatten wir sie – zumeist mit Hilfe von Roland Hermann (Anwaltskanzlei Wolfgang Rainer) – zum Höchstgericht getragen. Dort wird jetzt ein UVS-Bescheid nach dem anderen als rechtswidrig behoben.

Der Kampf gegen die Schubhaft gehört zu den mühevollsten Teilen unserer Arbeit. Beschwerden schreiben, immer wieder, im Wissen, daß sie zunächst sinnlos sind, daß sie abgeschmettert werden, daß wir den Opfern und ihren Familien keinen Schutz geben, keine Hoffnung machen können – aber auch im Wissen, daß es sich auf Dauer lohnt. Dazu gehört viel Ausdauer, Geduld und eine dicke Haut.

Unser Team

Jeder dieser Erfolge beruht auf der konsequenten Arbeit unseres Teams, dessen oberster Grundsatz die parteiische Vertretung der Rechte und Interessen unserer KlientInnen ist. Dieses Team ist nicht groß, unsere Mittel sind beschränkt. Michael Genner ist als einziger Rechtsberater 25 Wochenstunden angestellt (was drüber geht, und das ist ziemlich viel, ist ehrenamtlich); Daniela Falkner ist als Sozialarbeiterin geringfügig beschäftig.

Mehr können wir uns nicht leisten. Zu unserem Glück hatten wir in diesem Jahr einen ausgezeichneten Juristen, Mag. Max Raschhofer, als Zivildiener. Alle anderen RechtsberaterInnen sind ehrenamtlich tätig: JusstudentInnen großteils, die in mehrmonatigen Praktika bei Asyl in Not Erfahrungen sammeln, die für ihre künftige Berufslaufbahn nützlich sind.

Eine zusätzliche Rechtsberaterin / ein zusätzlicher Rechtsberater (Teilzeit) für Asyl in Not kostet rund 15.000.- Euro im Jahr. Durch die Ausschaltung des Verwaltungsgerichtshofes wird die unabhängige Rechtsvertretung durch Asyl in Not in den ersten beiden Instanzen umso wichtiger. Weihnachten steht vor der Tür… Denken Sie an die Flüchtlinge:

Spendenkonto: Raiffeisen, Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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Asyl in Not

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