Es regt sich inzwischen schon fast niemand mehr auf. Ein paar Zeilen in einer Zeitung und im Internet. Dann fängt die Tagesordnung wieder an.

Immerhin, ganz vertuscht werden konnte es nicht. Ein 16jähriger Flüchtling aus Afghanistan hat sich in der Schubhaft am Fenstergitter zu erhängen versucht. Er lebt noch, ist im künstlichen Tiefschlaf, hat aber schwere, vielleicht bleibende Schäden erlitten.

Wir wissen nicht, wer er ist, warum er seine Heimat verlassen musste; wie es aussieht in Afghanistan, diesem seit über dreißig Jahren vom Krieg verwüsteten Land, wissen wir aber nur zu genau.

Wir wissen auch, welche Rolle der „freie Westen“ dabei spielte, als Förderer und Benützer der antikommunistischen Warlords, der Mudjaheddin, ja sogar der Taliban.

Aber bleiben wir bei der Gegenwart. Kein normaler junger Mensch hält es dort aus. Frauen werden von den Islamisten systematisch unterjocht, junge Männer zum Kriegsdienst gezwungen, jeder freie Gedanke wird im Keim erstickt.. Wer die Chance hat, wegzukommen, nützt sie.

Und wie werden sie hier aufgenommen? In Griechenland, dem ersten Staat der Europäischen Union, den sie auf der üblichen Route betreten, gibt es kein Asylverfahren und keine Grundversorgung, die diesen Namen verdienen.

Das Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hat wiederholt vor Abschiebungen nach Griechenland gewarnt, weil die Genfer Flüchtlingskonvention dort missachtet wird.

Flüchtlinge sind in Griechenland systematischen Verletzungen der GFK, der EMRK und der UNO-Konvention gegen Folter ausgesetzt. Flüchtlinge werden misshandelt, vegetieren auf der Straße, ihre Boote treibt die Küstenwache ins offene Meer… Diese Vorfälle sind in vielen Berichten (so von der namhaften deutschen Organisation „Pro Asyl“, aber auch von der angesehenen deutschen Wochenzeitschrift “Die Zeit”) ausführlich dokumentiert.

http://pdf.zeit.de/2010/06/DOS-Fluechtlinge.pdf

Alle wollen von dort rasch weiter, nach Westen, in ein Land, das ihnen Schutz gewährt.

Österreich wendet aber die berüchtigte „Dublin-Verordnung“ systematisch an. Beschwerden an den Asylgerichtshof werden regelmäßig abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof lehnt fast stets sogar die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerden ab.

Rechtsanwalt Herbert Pochieser hat vor kurzem eine einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erwirkt und damit eine Abschiebung nach Griechenland einstweilen gestoppt.

Aber was kümmert das unsere Behörden? Trotzdem werden täglich neue „Dublin-Bescheide“ erlassen und schutzsuchende Menschen nach Griechenland deportiert, wo sie unter elendigen Bedingungen leben und ihnen jeder Schutz verweigert wird.

Der 16jährige Afghane im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel, dessen Schicksal beinahe vertuscht worden wäre, hat die Abschiebung nach Griechenland so sehr gefürchtet, daß ihm der Tod als weniger schrecklich erschienen ist.

Für seine Leiden, für den dauernden gesundheitlichen Schaden, den er erlitten hat, trägt Polizeiministerin Fekter und ihre Beamtenschaft die volle Verantwortung.

Michael Genner,

Obmann von Asyl in Not

http://derstandard.at/1271378327663/Wien-Selbstmordversuch-in-Schubhaft-16-Jaehriger-im-kuenstlichen-Tiefschlaf

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Schubhaft-Wien-Afghane-erhaengt-sich-0720921.ece

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