Tag der Menschenrechte

Weg mit „Dublin“, weg mit der Schubhaft!
Recht auf Arbeit, Bleiberecht!

An diesem Tag werden schöne Worte geschrieben und gesprochen, aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Menschenrechte werden täglich gebrochen.

Wir fordern daher, daß endlich geschieht, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefordert wird, die die Völkergemeinschaft vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, unter dem damals noch frischen Eindruck des Faschismus und des Holokaust beschlossen hat:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Artikel 7). „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ (Artikel 14). „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit“ (Artikel 23).

Da steht nichts von „Dublin“ und Schubhaft; das Recht auf Asyl steht jedem Verfolgten zu; die „anderen Länder“ sind nicht definiert, kein Zielland, das ein Flüchtling wählt, ist von diesem Rechtsanspruch ausgenommen; das Recht besteht nicht nur darin, Asyl zu suchen, sondern auch: es zu genießen!

Auch das Recht auf Arbeit unterscheidet nicht zwischen „Inländern“ und „Fremden“, hier ist keine Rede von Zugangsbeschränkungen, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die Gleichheit aller Menschen kennt keinen Unterschied der Herkunft, Hautfarbe, Staatsbürgerschaft.

Aber leider – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist nur eine unverbindliche Deklaration. Vom ersten Tag an bis heute wurden die Rechte, die sie fordert, von den Mächtigen mit Füßen getreten, überall auf der Welt.

Asyl in Not fordert am Tag der Menschenrechte die sofortige Aufhebung der Dublin-Verordnung!

Wir fordern die freie Wahl des Asyllandes durch den Flüchtling, wie es das Europäische Parlament vor über zwei Jahrzehnten, am 12. März 1987 beschlossen hat und wie es durch die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission bekräftigt wird.

Wir fordern ein Ende der Deportationen: Weg mit der Schubhaft! Österreich muß wieder Asylland werden.

Wir fordern die Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Wer hier lebt, muß auch hier arbeiten dürfen. Und wer hier arbeitet, muß auch bleiben dürfen. Ebenso, wer hier lernt, studiert oder persönliche Bindungen an andere Menschen hat. Und zwar egal, wie lange er hier ist.

Und wir fordern das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht für alle, die in diesem Land leben, arbeiten und Steuern zahlen!

Keine Sondergesetze für „Fremde“! Gleiche Rechte für alle! Das ist unser Programm, nicht nur am 10. Dezember, sondern das ganze Jahr. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land!

Spendenkonto:

Raiffeisen (Bankleitzahl 32000)

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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