STRASSER IST WEG

Diesmal hoffentlich für immer…

Mit diesem Herrn hatten wir schon zu tun, als er noch Polizeiminister war. Oh Pardon, manche Obergescheite mögen diesen Ausdruck nicht, man könnte daraus schließen, wir hätten etwas gegen die Polizei…

Strasser war es, der tausende Asylsuchende aus der Bundesbetreuung hinauswarf, weil (wie er verfahrensfrei prognostizierte) die Asylgewährung unwahrscheinlich sei…

Strasser war es auch, der 74 tschetschenische Flüchtlinge (unter ihnen Frauen und Kinder) im November 2003 in eklatanter Verletzung des damals geltenden Gesetzes in die Tschechische Republik abschieben ließ.

Asyl in Not hat daher im November 2003 eine Strafanzeige gegen Strasser wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt, Freiheitsentziehung, Nötigung, Quälen von Gefangenen, Überlieferung wehrloser Menschen an eine fremde Macht und anderer Delikte erstattet.

Diese Anzeige hat die zuständige Polit-Staatsanwaltschaft damals, wie nicht anders zu erwarten, sofort „zurückgelegt”.

Hingegen wurde die von Strasser befohlene Abschiebung voriges Jahr, nach fast siebenjährigem (!) Verfahren, vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich für rechtswidrig erklärt.

Die stundenlange Anhaltung in durchnäßten Kleidern im Winter, so UVS-Richter Marzi, „grenzt zumindest an unmenschliche Behandlung“. Diese ist nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt.

Innenminister Strasser, der Chef der niederösterreichischen Fremdenpolizei und zahlreiche Beamte hatten, UVS-Richter Paul Marzin zufolge, „vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt“. Sie hatten nämlich als Zeugen vor dem UVS strikt geleugnet, daß die Tschetschenen überhaupt so etwas wie Asyl beantragt hätten.

Falsche Zeugenaussage“ nennt man das bei normal Sterblichen. Aber für ein Verfahren gegen Strasser ist es angeblich zu spät. Das Delikt soll verjährt sein… Immerhin wirft sein damaliges Verhalten ein bezeichnendes Licht auf seine jetzigen Rechtfertigungsversuche.

Strasser war auch der erste, der ein „Zulassungsverfahren“ in Österreich einzuführen versuchte, ein „Dublin-Verfahren“, bei dem festgestellt wird, ob ein Flüchtling überhaupt in Österreich einen Asylantrag stellen darf.

Damals haben wir ihm die Suppe gründlich versalzen. Am 1. Mai 2004, als Strassers Antiasylgesetznovelle in Kraft trat, habe ich uns NGOs drei Ziele gesetzt:

Erstens, Flüchtlinge schützen, Abschiebungen verhindern;

Zweitens, das Gesetz unvollziehbar machen und schließlich zu Fall bringen;

Drittens: der Strasser muß weg!

Zu meiner eigenen Überraschung haben wir damals alle drei Ziele in nur sieben Monaten erreicht.

Wir haben viele Menschen vor der Abschiebung geschützt, der Verfassungsgerichtshof (das war noch in der guten alten Zeit vor dem jetzigen Holzinger) hat das Strassergesetz in den wesentlichen Punkten  aufgehoben – und am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2004, hat Strasser unter unserem medialen Dauerfeuer das Handtuch geworfen.

Kurz vorher hatte er noch (vergebens) versucht, der Menschenrechtsanwältin und SOS-Mitmensch-Obfrau Nadja Lorenz ein Strafverfahren anzuhängen, weil sie unseren Aufruf, Flüchtlinge zu schützen, unterstützte. Die im Auftrag Strassers gegen Nadja Lorenz erstattete Anzeige wurde von Amnesty International als „politische Verfolgung“ eingestuft.

Strassers damaliger Sturz war ein großer Erfolg der Menschenrechtsbewegung; nur leider – es ist nichts Besseres nachgekommen… Daran erinnern wir uns nur allzu gut.

Irgendwann hat es die ÖVP dann für richtig gehalten, ausgerechnet den zurückzuholen auf die Bühne. Was da wohl dahintergesteckt ist? Aber das ist jetzt auch vorbei.

Asyl in Not freut sich immer, wenn solche Leute aus der Politik verschwinden. Damit wenden wir uns wieder der jetzigen zu:

Am 27. April 2011 demonstrieren wir gegen das Fekter-Unratspaket.

Mittwoch, 27.4.2011:

18 Uhr: Auftaktkundgebung Christian Broda Platz / Westbahnhof

18:30 Uhr: Abmarsch durch die Mariahilferstraße

20 Uhr: Großkundgebung vor dem Parlament.

Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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