Schubhaft: Beschwerde gewonnen. Ein Erfolg von Asyl in Not

Asyl in Not hat eine Schubhaftbeschwerde gewonnen. Es war ein besonders empörender Fall: Eine junge Mutter aus Moldawien wurde von ihrem Baby getrennt und eingesperrt.

Aus der Beschwerde:

„Ich habe eine Ladung vom Fremdenpolizeilichen Büro, Hernalser Gürtel, unterzeichnet von Amtsdirektor Ronai, erhalten. Darin wurde ich aufgefordert, zur „Überprüfung der Aufenthaltsgrundlage“ dort zu erschienen. Gleich als ich mit meiner Dolmetscherin eintraf, sagte mir ein Polizist, dass bereits zwei negative Asylbescheide vorliegen würden und „kein Anwalt mehr etwas machen kann.“ Außerdem sagte man mir, dass ich unbedingt ein Papier unterschreiben müsse, in dem ich meiner freiwilligen Rückkehr nach Moldawien zustimme. Ansonsten würde ich inhaftiert und dann abgeschoben. Ich habe aber gesagt, dass ich ohne einen Anwalt gar nichts unterschreiben würde.

Ich habe sie dann gleich darauf aufmerksam gemacht, dass ich ein Baby habe, das ich stillen muss und dass ich ohne das Baby sowieso nirgendwohin gehe. Dann sagte mir der Beamte: „Wenn Sie das nicht unterschreiben, dann werden wir sie einsperren und sie zwingen zu unterschreiben.“ Ich habe dann gesagt, dass unser Asylverfahren noch gar nicht beendet ist und ein Antrag auf Verfahrenshilfe beim VwGH gestellt und bewilligt wurde. Aber trotzdem haben sie mich weiter unter Druck gesetzt zu unterschreiben.

Ich habe ihnen dann noch einmal gesagt, dass ich ein Baby habe, aber sie sagten darauf nur, dass sie das Baby dann auch einsperren. Sie sagten dann, dass sie jetzt einen Streifenwagen in die Flüchtlingsunterkunft schicken würden, in der wir wohnen. Die Polizisten sollen dann das Baby ins Gefängnis bringen.

Keiner hat mir zu trinken angeboten und keiner hat mit mir gesprochen. Nur einmal kam ein Polizist zu mir und fragte, ob alles o.k. ist. Ich habe geweint und sagte: „Nein!“ Daraufhin ging der Polizist einfach weg. Ich habe die ganze Zeit über kein Wasser angeboten bekommen und auch nichts zu essen. Ich habe die Polizei noch einmal auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof aufmerksam gemacht. Darauf reagierten die Beamten aber nicht.

Ich habe den Polizisten dann gesagt, dass ich Brustschmerzen habe. Ich hatte schon lange nicht mehr gestillt. Es war zu dieser Zeit schon etwa 10.45 Uhr und ich hatte zuletzt um 7.30 Uhr gestillt. Normalerweise mache ich das alle ein bis zwei Stunden. Ich wollte dann auf die Toilette, um die Milch aus meiner Brust zu pressen, aber die Polizisten sagten, es würde gleich eine Amtsärztin kommen. Die Amtsärztin habe ich aber erst um 17.00 Uhr zu Gesicht bekommen.

Um 12.30 Uhr wurde ich von der Fremdenpolizei am Hernalser Gürtel ins Gefängnis an der Rossauer Lände überstellt, wo ich in eine Zelle gebracht wurde. Die war sehr klein. Außerdem war es darin sehr laut, weil über der Zelle irgendwelche Rohre verliefen, die Krach machten. Es gab darin nur eine Bank. Ich hatte Angst, denn ich wusste nicht, ob das die Zelle war, in der ich bleiben musste.

Nach 15 Minuten holte man mich wieder aus der Zelle heraus. Ich wurde in ein Zimmer gebracht, wo ich mich ausziehen musste bis auf BH und Unterhose. Ich wurde gewogen und gemessen. Meine Tasche und meine Jacke wurden kontrolliert. Dabei hat die Polizei auch meinen Mutter-Kind-Pass gefunden. Dann haben sie mir alle Dokumente weggenommen.

Ich machte die Beamten dort noch einmal darauf aufmerksam, dass ich ein drei Monate altes Baby habe und erwähnte diesmal auch, dass das Kind medizinische (orthopädische) Probleme hat. Dass das stimmt, hätten sie im Mutter-Kind-Pass nachlesen können. Den hatten sie ja schon gefunden. Die Antwort darauf war, wie schon am Hernalser Gürtel: dann solle das Kind doch ins Gefängnis zu mir kommen. Ich sagte ihnen noch einmal, dass mein Kind nicht gesund ist, doch sie wiederholten nur die Aufforderung, das Kind ins Gefängnis zu holen. Schließlich wurde ich von Polizeibeamten auch gefragt, ob ich einen moldawischen Personalsausweis habe. Ich sagte ihnen, dass der in der Unterkunft ist. Dann forderte mich die Polizei auf, meinen Mann anzurufen und ihm zu sagen, er solle die Papiere der ganzen Familie und das Baby ins Gefängnis bringen.

Nach einiger Zeit hatte ich wieder starke Brustschmerzen. Ich hatte der Polizei das schon um 11.00 Uhr gesagt und die Polizei meinte, eine Amtsärztin würde eh gleich kommen. Und jetzt war es schon 17.00 Uhr, als ich schließlich doch noch einer Amtsärztin hat gebracht habe. Diese Ärztin hat sich bei der Untersuchung meine Brust aber überhaupt nicht angesehen, sondern nur meinen Blutdruck gemessen. Zu meiner Brust hat sie nur gesagt, dass ich das Baby eben zu mir ins Gefängnis nehmen soll.

Die Amtsärztin hat mir dann auch gesagt, dass die Absaugpumpe des Gefängnisses kaputt sei, dass sie aber schon veranlasst habe, dass eine neue geholt wird. Diese Pumpe kam erst um 21.00 Uhr. Zwölf Stunden, nachdem ich inhaftiert wurde und vier Stunden, nachdem die Amtsärztin gesagt hatte, sie habe schon alles arrangiert. Ich habe dann bei der Ärztin meine Freilassung gefordert. Sie sagte aber, dafür gebe es keine medizinischen Gründe. Die Ärztin sagte dann zu mir: „Lass das Baby ins Gefängnis bringen, dann hast du größere Chancen auf Freilassung.“

Ich habe sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass ich selbst auch ein Medikament brauche und einen Abholschein dafür bei meinen Papieren habe. Die ganzen Papiere lagen ja bei ihnen. Ich wollte eigentlich gleich nach dem Polizei-Termin in die Apotheke gehen. Aber das hat sie nicht interessiert. Sie hätten nur einen Streifenwagen in die Apotheke schicken müssen.

Am zweiten Tag meiner Haft haben mir Polizeibeamte gedroht, uns der moldawischen Botschaft zu melden und dann abzuschieben.

Am zweiten Tag, gegen 19.00 Uhr, wurde ich dann freigelassen, weil es mir gesundheitlich schon sehr schlecht ging. Mir war immer schlecht und die Brustschmerzen wurden immer stärker. Ich fühlte mich den ganzen Tag fiebrig und hatte Schüttelfrost. Deshalb wurde ich freigelassen und nicht, weil ich ein kleines Baby habe. Das hat keinen interessiert. Sie haben immer nur gesagt, ich solle das Baby eben zu mir ins Gefängnis nehmen. Die Haft und die Trennung von meinem Kind haben mich fertig gemacht, das hat sich auch auf meine körperliche Gesundheit ausgewirkt. Am zweiten Tag wurde ich haftunfähig geschrieben, ich war es sicherlich schon vorher.“

Das Verfahren hat ein Jahr gedauert. Jetzt hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien unserer Beschwerde stattgegeben. Die Schubhaft wurde für rechtswidrig erklärt, die Fremdenpolizei, der der UVS unmenschliches Verhalten bescheinigt, muß die Verfahrenskosten zahlen.

Aber damit ist es nicht getan. Es gibt allzu viele Amtsdirektoren dieser Art. Was wir brauchen, ist eine Reform der Beamtenschaft an Haupt und Gliedern. Derartige Skandale geschehen leider jeden Tag.

Aus dem Leitbild von Asyl in Not:

„Wir sind bereit, jede demokratische Regierung zu unterstützen, die die Menschenrechte wiederherstellt. Daher treten wir für eine grundlegende Neuordnung des Staatsapparates ein: Fremdenfeindliche, antidemokratische Kräfte dürfen in der Justiz, in der Polizei, im Heer und der gesamten Verwaltung keinen Platz haben!“

Asyl in Not

Währingerstraße 59

1090 Wien

Tel.: 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto:

Asyl in Not,

P.S.K., Kontonummer 92.034.400

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