Schubhaft: Beschwerde gewonnen !
Tschetschene im Hungerstreik: Glückliche Wende
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat meiner Haftbeschwerde stattgegeben. Adlan S., der seit über drei Wochen im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel in Hungerstreik war, muß nun sofort aus der Haft entlassen werden.
Wie gestern berichtet, lebt Adlans Bruder als anerkannter Flüchtling in Wien. Adlans schwangere, laut Befund schwer traumatisierte Frau, ist im Lager Traiskirchen untergebracht. Adlan selbst war in seiner Heimat gefoltert worden. Folteropfer neuerlich einzusperren, ist ebenfalls Folter und ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
Aufgehoben wurde die Haft aber nicht wegen Haftunfähigkeit durch den wochenlangen Hungerstreik; der Amtsarzt im Polizeigefängnis bescheinigte Adlan ausdrücklich Haftfähigkeit! Mit diesem Doktor und seinem Verhältnis zum Hippokratischen Eid werden wir uns gesondert beschäftigen.
Der UVS ist aber meinem Argument gefolgt, daß Adlan entweder bei seiner Frau oder bei seinem Bruder untergebracht werden kann. Allgemeine Annahmen oder „Erfahrungswerte“ genügen nicht, um die Notwendigkeit der Freiheitsentziehung im Einzelfall zu begründen, schreibt der UVS.
Diese Entscheidung ist im Licht des derzeitigen Gesetzesprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof zu sehen. Bisher nämlich hatten die Verwaltungssenate (vor allem dem für Traiskirchen zuständigen UVS Wiener Neustadt) unsere Beschwerden mit schöner Regelmäßigkeit abgelehnt…
Asyl in Not hat aber nicht locker gelassen und seit Inkrafttreten des Prokopgesetzes durch ständig neue Haftbeschwerden, die alle zu den Höchstgerichten gingen, einen nicht unwichtigen Beitrag geleistet, daß dieses Prüfungsverfahren zustande kam.
Wir erwarten nun die schleunige Sanierung dieses Schandgesetzes. Alle Menschen, die wegen des Prokop’schen Schubhaftparagraphen unschuldig hinter Gittern sitzen, müssen freigelassen werden. Sofort!
Michael Genner
Asyl in Not
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