SCHEINKINDER, oder:
Weihnachten steht vor der Tür…
Weihnachten ist das Fest der Familie und des Beisammenseins, außer man hat dieses Familienleben zu einem Zeitpunkt begonnen, wo man „sich des unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst war“ – so will es der Europäische Gerichtshof für „Menschenrechte“ (EGMR), so exekutieren es die österreichischen Behörden.
Diese Judikatur führt zu paradoxen und unmenschlichen Situationen. Menschen, deren Asylverfahren jahrelang dauert und die unvorsichtigerweise einen Partner gefunden haben, werden immer öfter von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt; das gilt auch für hoch schwangere Frauen.
Faktisch wird damit das MENSCHENrecht auf Privat- und Familienleben, wie es in der Verfassung verankert wird, zum STAATSBÜRGERrecht. Damit wird der gesamte Grundgedanke der Menschenrechte systematisch untergraben und werden die Menschen und deren Privatleben in zwei Klassen eingeteilt.
So kommt es zu einer staatlichen Diskriminierung binationaler Ehen und daraus entstammender Kinder, denen immer öfter verwehrt wird, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Zynischerweise wird gleichzeitig von Seiten des Staates betont, dass die Familie Grundpfeiler der Gesellschaft ist und gefördert werden muss.
Binationale Ehen werden vom Staat generell verdächtigt, „Scheinehen“ zu sein. Daher werden sie regelmäßigen fremdenpolizeilichen Kontrollen unterzogen, ob die Ehe denn nun auch wirklich echt ist. Und zwar oft auch noch dann, wenn aus dieser Beziehung Kinder entstanden sind! Selbst wenn es mitunter eine ScheinEHE geben sollte, so kann ich doch definitiv ausschließen, dass es ScheinKINDER gibt.
Die Novelle zum Fremdenrecht, die am 1. Jänner 2010 in Kraft tritt, verstärkt diese Tendenz noch weiter. So ist es ab Jahresbeginn möglich, die Mutter eines Neugeborenen, dem wie auch dem Vater der Status als Flüchtling in Österreich zukommt, abzuschieben. Und zwar ohne ihr Kind. Der Status als Flüchtling kann zwar auf das Kind, nicht aber auf die Mutter erstreckt werden.
Überdies muss für eine Familienzusammenführung ein dermaßen hohes Einkommen nachgewiesen werden, dass es einem Normalverdiener nicht möglich ist, sein Familienleben fortzusetzen.
Innenministerin Fekter begründet das damit, dass kein Zuzug in die Armut erfolgen soll. Frau Fekter kann sich natürlich nicht vorstellen, wie man als Arbeiter mit einem Einkommen von € 1000.- lebt… Aber vielleicht sollte man doch den Menschen zutrauen, ihre Ausgaben entsprechend ihren Einnahmen zu gestalten.
Fraglich bleibt zudem, was Frau Fekter dann mit all jenen Staatsbürgern machen will, die weniger verdienen als man es als „Fremder“ muss. Werden sie dann auch ausgewiesen? Wird ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt? Frohe Weihnachten!
Mag. Judith Ruderstaller, Asyl in Not
Leiterin der Rechtsabteilung
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