Strasser will Schnellverfahren einführen. Für Taucher stellt sich nicht die Frage nach der Genfer Konvention

Michael Genner
Recht muß Recht bleiben

In unserer letzten Aussendung berichteten wir über erfreuliche Dinge: über Menschen, denen wir helfen konnten, Verfahren, die wir gewonnen haben. Diesmal ist wieder das Negative an der Reihe. Wie angekündigt, kümmern wir uns nun um Herrn Strasser und seine geplante Gesetzesänderung.

Herr Strasser hat angekündigt, daß er die Asylverfahren beschleunigen und eine Art Vorverfahren einführen will, wo innerhalb kürzester Zeit (die Rede war von zwei oder drei Tagen !) entschieden werden soll, wer überhaupt Zugang zum Verfahren erhält. Die anderen sollen abgeschoben werden. Weil sie, wie Herr Strasser meinte, die “Prozedur aufhalten” und den “wirklichen” Flüchtlingen den Platz wegnehmen.

Dieses beschleunigte Vorfahren ist eine Verhöhnung des Rechtsstaates. Wir haben keinerlei Vertrauen zum Bundesasylamt als Institution. Wir wissen, daß diese Behörde alles tun wird, um der großen Mehrzahl der Flüchtlinge den Zugang zum Recht zu versperren.

Dabei wissen wir genau, daß manche Beamte dort guten Willens sind und sich redlich bemühen. Sie sind aber die Minderheit. Sie setzen sich nicht durch. Ihnen werden wir den Rücken stärken. Unsere Aufgabe ist es, Spreu vom Weizen zu scheiden in der Beamtenschaft. Wir arbeiten daran.

Herr Strasser plant auch, die Flüchtlinge während dieses Vorverfahrens in “Aufnahmezentren” (richtig: Anhaltelagern) zu konzentrieren. Zu befürchten ist, daß den NGOs der Zugang zu diesen Lagern erschwert oder verweigert wird, sodaß Rechtsmittelfristen nicht eingehalten werden können. Ohne Kontrolle durch die Öffentlichkeit werden die Beamten dort mit den Flüchtlingen umspringen, wie es ihnen passt.

Flüchtlingen, die die Aufnahmezentren verlassen, wird die Einstellung ihres Asylverfahrens angedroht. Herr Taucher, Leiter des Bundesasylamts, zum Einwand der Caritas, diese Vorgangsweise widerspreche der Genfer Flüchtlingskonvention:

“Die Frage nach Übereinstimmung mit der Flüchtlingskonvention stellt sich gar nicht.” Ein Asylantrag, so Taucher, sei nämlich “ein wichtiger Schritt.” Soweit Taucher zur Begründung, warum das Verfahren eingestellt wird. (“Der Standard”, 28.8.2002).

Herr Taucher wird lernen müssen, daß völkerrechtliche Verträge wie die Genfer Konvention auch und gerade in “wichtigen” Angelegenheiten einzuhalten sind.

Herr Strasser wird lernen müssen, daß es in einem Rechtsstaat ein Recht auf ein faires Verfahren gibt. Er wird daran zu erinnern sein, daß der Verfassungsgerichtshof schon einmal die Verfassungswidrigkeit derart verkürzter Fristen festgestellt hat: Gegen die Abweisung von Asylanträgen als “offensichtlich unbegründet” (§ 6 Asylgesetz) konnte zunächst nur binnen 48 Stunden Berufung erhoben werden. Diese Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof auf Antrag des UBAS behoben.

Wir haben Herrn Strasser in der Vergangenheit gelobt, weil er die Schubhaft für Asylwerber eingeschränkt und rassistische Maßnahmen seines Vorgängers Schlögl aufgehoben hat. So werden Flüchtlingsfamilien nicht mehr auseinandergerissen, wie es unter Schlögl üblich war (der Vater in Schubhaft, Frauen und Kinder im “gelinderen Mittel”); diesen Mißstand hat Strasser abgeschafft.

Ehre, wem Ehre gebührt. Aber was er jetzt plant, ist schlimmer als alles, was Löschnak und Schlögl zusammen auf dem Gewissen haben. Nun, wir haben schon etliche Minister kommen und gehen gesehen. Asyl in Not ist immer noch da.

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