Prokop-Prozeß: Urteil bestätigt
Berufungen beider Parteien abgewiesen
Im Oberlandesgericht Wien fand am 7.Mai 2008 die Berufungsverhandlung im Prokop-Prozeß statt. Trotz der rechtswidrig kurzfristigen Ankündigung (die Ladung wurde nur 2 Tage vorher zugestellt!) war der Saal voll besetzt. Der Versuch, unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu verhandeln, ist somit fehlgeschlagen. Wir danken ganz herzlich allen, die gekommen sind.
Michael Genner wiederholte in seinem Schlusswort den Hauptvorwurf, den wir gegen Liese Prokop erheben:
“Sie hat schwer traumatisierte Folteropfer einsperren und psychisch foltern lassen, um sie selbst, aber auch Dritte einzuschüchtern und zum Verzicht auf ihr Asylrecht zu nötigen.
Liese Prokop hat das vorsätzlich getan, um die Asylantragszahlen zu senken, und damit den Tatbestand der Folter im Sinne der Antifolterkonvention erfüllt.”
Richter Maurer (über dessen Gedankengut wir in unserer vorigen Aussendung berichteten) wurde mehrmals durch Zurufe aus dem Publikum (“Frechheit! Skandal!”) unterbrochen. Er verstieg sich zu der Behauptung, die Retraumatisierung von Folteropfern durch die Schubhaft sei nicht erwiesen; wir hätten kein Beweisangebot gemacht.
Das ist schlicht falsch und aktenwidrig, denn wir haben viele Zeugen angeboten, so den renommierten Psychotherapeuten Erwin Klasek; er hätte aus seiner langjährigen Praxis berichten können, welche schrecklichen Folgen Schubhaft für Folteropfer mit sich bringt.
Ebenso hätten der von Prokops Polizei willkürlich verhaftete Juscha H. und seine Eltern über ihre traumatischen Erlebnisse in Österreich berichten können, sodaß Gericht und Publikum einen drastischen Eindruck von der psychischen Folter erhalten hätten, der schutzsuchende Menschen hierzulande ausgesetzt sind (wir freuen uns übrigens, daß diese von Putin und Prokop hart geprüfte Familie jetzt doch endlich Asyl erhalten hat).
Und auch Herr Schantl von der Fremdenpolizei in Traiskirchen, den wir ebenfalls als Zeugen genannt hatten, hätte unter Wahrheitspflicht berichten müssen, welche menschenrechtswidrigen Befehle er täglich auszuführen hat.
Über alle diese Anträge ist nun auch Herr Maurer drübergefahren; der Prozeß wird also weiterhin durch die Instanzen gehen.
Herrn Prokops Berufung im Verbandsklagsverfahren gegen Asyl in Not wurde ebenfalls abgewiesen. Er wollte von uns eine Menge Geld; das geben wir jetzt für bessere Zwecke aus.
Michael Genner, Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel. 408 42 10-15, 0676 – 63 64 371
Spendenkonto:
Raiffeisen, Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not