Prokop-Prozeß
Ein Urteil gegen die Freiheit der Medien
Michael Genner wurde am 19. September 2007 wegen „übler Nachrede“ gegen die verstorbene Innenministerin Liese Prokop zu 120 Tagsätzen à 10.- Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt. Hingegen wurde die Verbandsklage gegen Asyl in Not abgewiesen. Den Entschädigungsantrag gegen Asyl in Not hatte der Prokop-Anwalt schon vorher zurückgezogen.
Wir hatten zahlreiche Zeugen angeboten, die über die Leiden der Opfer der Prokop-Politik berichten könnten. Aber die Richtern, Dr. Lucie Heindl-König, weigerte sich, den Wahrheitsbeweis zuzulassen.
Aus Michael Genners Verteidigungsrede:
„Liese Prokop hat tausende Menschen in diesem Land ins Unglück gestürzt. Sie hat schwer traumatisierte Folteropfer einsperren lassen, um die Asylantragszahlen zu senken. Das war der Tatvorsatz. Sie hat ihren Opfern große seelische Qualen zugefügt, um sie selbst und Dritte einzuschüchtern und zu nötigen.
Das ist Folter im Sinne der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen.“
Zum Schluß las Genner aus psychotherapeutischen Befunden schwer traumatisierter Flüchtlinge vor, die in Österreich neuerlich verfolgt und eingesperrt wurden, weil Liese Prokops Gesetz es so vorsah. Richterin Lucie Heindl-Koenig lehnte den Wahrheitsbeweis ab, weil das alles ohnedies gerichtsnotorisch sei.
Wir gehen natürlich in Berufung und werden, wenn nötig, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg gehen, der Österreich schon oft wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit verurteilt hat.
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